Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 2, 9 22. Spmbole 
gründlich zu widerlegen. Das hat er denn auch in einem vom 16. April datierten 
ausführlichen Bericht getan). 
Andreae bemerkt zunächst, daß er sich des Himmels Fall eher versehen hätte, 
denn daß ermeldeter Doktor, den er je und allewege, solange er ihn gekannt, für 
einen reinen, richtigen Lehrer und für seinen guten Freund gehalten habe (9), der— 
gleichen sollie geschrieben haben. Dann weist er die Beschuldigungen, die Eitzen 
wider ihn und Brenz auf Irrlehren erhoben hatte, und vollends die Unterstellung, 
als habe er solche Irrlehren durch die Konfession „bedecken“ wollen, sehr energisch 
zurück. Uber die Verketzerung Brenzens wundere er sich desto mehr, als D. Paulus 
„Anno 70 des Brentii S. Schrifft wider die Sakramentierer / vnd sonderlich 
diese Schrift de Majestate Christi . .. nicht genugsam loben können / auch 
an ihn ... als einen reinen / auffrichtigen Lehrer / damals ein gantz freundlichen 
Brieff geschrieben / vnnd weil vor meiner Widerkunft D. Brentius damals ge— 
storben / denselben ich noch bey meinen Händen.“ Wenn aber D. Paulus es 
tadele, daß im Buche der Konkordien gelehrt sei, daß der Himmelkeine 
„gewisse Stätte“ sei, so habe er nicht nur mit Brenz und den Theologen 
der Konkordienformel zu tun, sondern mit Luther selber und seinem Zeugnis wider 
den erdichteten Himmel der Sakramentierer. 
Wenn Andreae soweit mit Recht den „offenbaren Ungrund“ der Vorwürfe 
Eitzens leicht nachweisen konnte, so entzieht er sich dem einzigen wirklich haltbaren 
Gegengrund (wegen des modus procedendi) ktlüglich dadurch, daß er 
sich auf die „Vorrede der Chur- und Fürsten / so dem Buche der Concordien vor— 
gesetzt werden soll“ bezieht, in welcher vollgenügend ausgeführt sei, daß im Kon— 
kordienbuch weder eine neue Konfession gestellt noch ein ungebührlicher und in der 
Kirche Gottes ungewöhnlicher Prozeß gebraucht worden sei. 
Dann aber hebt er zu einem vernichtenden Schlage aus: 
„Daß er aber sonderlich der Kirchen in Dennemarck vnd Holstein gedencket vnd 
der Christlichen Einigkeit /so zwischen denselben vnnd jhren Dienern seyn soll 
welche durch die Subskription des Buchs der Concordien zerstöret vnd in gefahr 
gesetzt werden möge / ist mir das aller beschwerlichste zu vernehmen /so D. Paulus 
in dieser seiner gantzen Schrifft fürgegeben. Denn .. .. hie bey seiner letzten 
Vrsach trage ich große Fürsorge, daß er D. Paulus die Warheit schreibe. 
„Dann seynd noch im Hertzogthumb Holstein Lutherische Kirchendiener wie 
ich daran nicht zweifele /vermöge des beygelegten Juraments), daß noch eine 
große Anzahl daselbst sey: so ist nichts gewissers wenn dieselbigen das Buch der 
Concordien vnterschreiben / daß zwischen den Kirchen in Holstein vnd Dennemarck 
die Vneinigkeit sich finden werde. Denn Nicolaus Hemingius, der fürnembste 
Kirchendiener in Dennemarck / der ein Haupt Calvinianer ist welcher in seiner 
Postill so grob Sacramentirisch vom Heiligen Abendmal / sonderlich vber das 
Evangelium am dritten Sontage nach Ostern vnd am grünen Donnerstag ge— 
schrieben / wenn Calvinus noch lebete daß er jhme solches als zu viel grob Cal— 
vinisch nicht hätte passieren lassen. Da er auß dem heiligen Abendmal nichts denn 
lauter Bedeutung machet vnd solches allein auß dem verdampten grunde der 
falschen Lehr vom Himmel / wie er denselben in gedachter Postill am Tag der 
Himmelfahrt Christi gelegt hat. 
22) Vgl. denselben in Conc. concors, S. 100 -111. Boshafter Weise hat Hütter auch 
das unglückliche Skriptum Eitzens abgedruckt und so unserm holsteinischen Theologen für alle 
Zeit ein übles Denkmal gesetzt. 
eu) Eitzen hatte seinem Vedenken eine Abschrift des Predigereides von 1574 beigelegt.
	        
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