Die Praefation, 1579
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Patrone des Konkordienwerks muten also den holsteinischen Fürsten zu, über deren
Köpfe hinweg durch Unterschrift der Präfation das von den Theologen abgelehnte
Konkordienbuch einfach zu akzeptieren.
Durch diese Forderung wurden unsere Fürsten, vorab Herzog Adolf, in
große Verlegenheit gesetzt.
Aus politischen Gründen — der langjährige Streit zwischen Adolf und Johann
einer- und dem König andererseits über die Lehnspflicht des Herzogtum Schleswig
nahte sich seinem Ende — war es ihnen darum zu tun, weder den König und den
Landgrafen von Hessen, die Konkordienfeinde, noch Kurfürst August, den Kon—
kordienfreund im Augenblick zu erzürnen: ob sie sich für oder gegen die Unterschrei—
bung der Präfation entschieden — sie hatten allemal, wie Herzog Adolf sich aus—
drückt, „den Wolf bei den Ohren“. Adolf fürchtete sogar, sie könnten bei Nicht—
unterschreibung aus dem allgemeinen Religionsfrieden ausgeschlossen werden.
Man beschloß endlich, noch einmal in jedem Fürstentum die „vornehmen“ Theo—
logen zu versammeln, damit diese ein von allen persönlichen Angriffen sich ent—
haltendes, rein sachliches Gutachten über Präfation und Konkordienformel ab—
gäben. Als man mit diesem Vorschlag an den König kam, empfing man eine
sehr kräftige Absage und den Rat, ganz nach eigenem Ermessen zu handeln und
ihn nicht in die Sache hineinzuziehen, da an ihn keine Werbung wegen der Prä—
fation ergangen sei. Man war also noch ebenso klug wie vorher.
Mittlerweile hatte Adolf bereits einen Ko nventnach Schle swig be—
rufen. Derselbe tagte wiederum unter Eitzens Vorsitz vom 25. Nov. bis
14. De z. 79 und in wesentlich derselben Besetzung wie der Konvent von 1576.
Das Resultatwareinsehrlanges und gründliches Gut—
ach teen, das natürlich wieder auf Ablehnung hinauskam. Es erübrigt sich, hier
des näheren auf seinen Inhalt einzugehen“).
Die sorgfältige Arbeit, welche Eitzen in diesem Gutachten geleistet hatte, erwies
sich als überflüssig. Am 3. Mai 1580 erreichte der Lehnstreit glücklich sein Ende,
und die Rücksicht auf den Kurfürsten von Sachsen war nicht mehr so wichtig. So
ließ man denn die immer wieder verschobene endgültige Antwort an die Kurfürsten
über die Unterschreibung der Praefation einfach nach; sie war schließlich auch über—
flüssig geworden. Am 25. Juni 1580 wurde das Konkordien—
buch veröffenthicht, ohne unter den Unterschriften so
vieler Reichsstände diejenige „Holsteins“ zu enthalten:
der Anschlusi unseres Landes an das für das Luthertum im Ganzen doch sehr erfolg—
und segensreiche Werk der lutherischen Konkordie gehört zu den verpasiten Ge—
legenheiten.
Freilich haben die Bemühungen für und gegen den Anschlust darum noch nicht
aufgehört. Alle freund- und verwandtschaftlichen Bitten Kurfürst August's prall—
ten jedoch zu seiner tiefen Betrübnis“) an dem starren Nein des Königs ab. Die
Publikation des Konkordienbuches beantwortete dieser mit einem an alle Bischöfe
seiner Länder gerichteten Edikt vom 24. Julli 8SO, durch welches unter der
Begründung, daß darin eine den dänischen Kirchen fremde und ungewohnte Lehre
enthalten sei, allen Buchhändlern der Merkauf dieses Buches bei Leibesstrafe ver—
*27) Abdruck des Gutachtens s. Dän. Bibl. IX, S. 812178, Auszua Konk. S
171 185.
*) Er schreibt einmal an seinen Schwager, daß dessen Weigerung ihm nicht wenig graue
Haare genacht habe