Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 2, 9 22. Spmbole 
boten und den Pastoren und Schulleitern, die etwa dieses Buch bei sich finden 
ließen, mit Amtsentsetzung gedroht wurde “). 
Ja, der König ging noch weiter: er veranstaltete höchsteigenhändig an dem ver— 
hastten Konkordienbuche ein Auttodafé, indem er zwei von seiner Schwester, 
der Kurfürstin ihm als Geschenk übersandte, kostbar eingebundene Exemplare des— 
selben in die Flammen eines Kaminfeuers warf). 
Ebenso starr und unerschütterlich im Widerstand gegen die Konkordienformel 
wie König Friedrich blieb auch sein geistlicher Kampfgenosse in den Herzogtümern, 
Paul von Eitzen. 
Nach wie vor bekämpfte er vor Hoch und Nieder, am Fürstenhofe wie vor 
seinen Amtsbrüdern die brenzisch-aAndreaesche Christologie als 
ketzerische Verunreinigung des alten, orthodoxen, christlich-katholischen Glaubens. 
In einem merkwürdigen Schriftstück, das als eine den Ordinanden mitzuteilende 
Belehrung anzusehen ist (Komnk. S. 278 f.), wird „der Brentianer Lere“, daß 
der Himmel keine „gewisse Stete“ sei und von der communicatio idiomatum 
in völlig gleicher Wertung mit „der Calvinisten Lere“ als grundstürzender Irrtum 
m Mamen der „rechtschaffen Lutterischen“ verworfen. 
Ebenso beharrlich wie bei seiner Verwerfung der „Brentianer“ blieb Eitzen 
bei der Abweisung „ihres“ bergischen Buches und bei seiner Meinung, daß Me— 
lanchthon namentlich in der Lehre vom Abendmahl rechtgläubig geblieben sei. 
72 Jahre alt disputierte er am 29. August 1893 im Dom zu Schleswig mit 
dem Konkordienfreunde Conrad Schlüsselburg, Bischof von Ratze 
zurg, über die Konkordienformel““), und unter seinen ungedruckten Schriften be— 
'and sich nach Mollers Zeugnis (III, 235) eine „Defension und grundlicher Be— 
richt, daß Phil. Melanchthon niemals der Caluinischen Lere zugethan gewesen, 
wie ihm das Bremische A. 1590 ausgegangene Buch Schuld giebt, sondern daß 
er, sonderlich in der Lere vom H. Abendmal, bis an sein Ende mit Luthero und 
unserer Kirchen einig blieben sey.“ 
Aber wenn Eitzen auch die Konkordienformel verwarf, so war er doch in viel 
zu hohem Grade ein streng orthodorer Kirchenmann, d. h. von der Notwendigkeit 
einhelliger und rechter Lehre „in allen Punkten und Artikeln“ viel zu stark durch— 
drungen, als daß er nicht eingesehen hätte, daß nach den in den letzten Jahrzehnten 
aufgekommenen grundstürzenden Irrtümern ihre kräftige „Verlegung“ und maß— 
gebende Entscheidungen in den betreffenden Artikeln durchaus notwendig seien. 
*n) Wortlaut des Edikts s. in Rördams Danste Kirkelove Il, 322f. 
) Dast ein „fremmer“ Monarch an dem geliebten Buche solchen abscheulichen Frevel be— 
jangen haben sollte, war den späteren Lutheranern natürlich einfach unglaublich: nicht nur 
Hütter in seiner Concordia concors (c. XXXV, p. 250 h), sondern auch die Dänen Broch- 
mand und Arnkiel haben es in Abrede stellen zu können geglaubt. Um das Jabr 16090 herum 
kämpfte der lutherische Kopenhagener Theolege H. G. Masins in dieser Sache mit den 
reformierten Professeren Sam. Andrege in Marburg und J. C. Becmann in Frankfurt a. O. 
Im Jahre 1716 hat unser Landsmann, Hermann von Elswich aus Rendsburg, 
damals Professor in Wittenberg und später Pastor in Stade, ein 74 Quartseiten starkes Buch 
»erausgegeben, in welchem er mit stupender Gelehrsamkeit jenes Gerücht als eine historische 
Fabel nachweist. So hat man es denn noch bis in die heutige Zeit als etwas zum mindesten 
Zweifelhaftes behandelt. Selbst Helvegel, S. 216, und Lal'u, S. 300, meinen, daß die 
Sache sich nicht zur Gewisiheit erbeben lasse, und Jensen-Michelsen sagen noch 1877 
Ihl, 212): „Er solhl ein ihm zugekommenes Eremplar sogar ins Feuer geworfen haben.“ 
Aber die Tatsache steht dokumentarisch fest: im Archiv zu Marburg habe ich 
ein Schreiben des Königs gefunden, in welchem er mit einem gewissen Behagen dem Landgrafen 
seine Untat mitteilt (VWal. Konk. S. 180 ff. 277). 
21) Vgl. dessen Theologia Calvinistarum, deutsche Ausgabe S. 133f.
	        
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