Full text: 1517 - 1721 (2)

B. 2, K. 2, 9 24. Synkretismus 
Solche Worte würde der vorsichtige und zur mutigen Vertretung von Sonder— 
meinungen durchaus nicht geneigte Mann schwerlich geschrieben haben, wenn schon 
16045 der Synkretismus mit voller Klarheit als häretisch gestempelt gewesen wäre. 
Nun hatte er in der Meinung, etwas gut orthodoxes zu sagen, harmlos seines 
Herzens Gedanken ausgesprochen — das ward ihm zum Verderben. Um dieser 
drei Thesen willen hat es einen 14 Jahre lang dauernden Streit mit viel Aerger 
uind Verbitterung, vor allem aber mit unendlicher Papierverschwendung gegeben! 
Volle fünf Jahre nach dem „Verbrechen“ kam die erste Strafe in Gestalt 
einer kleinen Schrift, deren Verfasser, Mag. Andreas Kühn damals noch 
Student war. Schwerer wog es, daß, vielleicht von seinem Freunde Klotz auf— 
merksam gemacht, der große Kämpfer gegen den Synkretismus, J. C. Dann-— 
hauser, dem Gottorfer GS eine „NRote“ gab. In seinem Sigalio in Croe- 
iadem Hyperaspissten sive Dialogus pro Mysterio suo Syncretismi 
contra Fr. U. Calixtum apologetico griff dieser, ohne den Verfasser zu 
nennen, These 85 an und sagt, der Autor folge den Prinzipien Calixts und nehme 
mit diesem die Sozinianer in die Christenheit auf. 
Das war der ganze „Angriff“. Reinboth schwieg zunächst, vier Jahre lang, 
und es wäre für ihn gut gewesen, weiter zu schweigen, denn das wäre das einzige 
Mittel gewesen, ihn vor weiterem Zerrupfen durch die theologischen Streithähne 
zu schüten. Nun aber ergab sich für ihn eine besondere Gelegenheit, sich noch 
einmal über die Sache auszusprechen. Der Propst von Eiderstedt, Mag. Am— 
dreas Lonnerus in Garding)) hatte bei der Einführung des Mag. Hie— 
ronymus Vrenneck, bisher Pastors zu Koldenbüttel, als Pastor in Tönning eine 
zroße und bedeutungsvolle Predigt gehalten, welche auf die großen Zeitfragen. 
sowohl wie auf die besondere Lage der Eiderstedtischen Kirche — die starke Zer— 
setzung der Landschaft mit „fremden Religionsverwandten“ — Bezug nahm und 
lehrte, wie man bei allen „Dissidien“ die erwünschte und gebotene christliche Einig— 
keit halten könne und solle. Er wünschte seine Abhandlung — das war statt einer 
Predigt herausgekommen — gedruckt und sandte sie an seinen GS mit der Bitte, 
eine Vorrede davorzusetzen und dann das Ganze dem fürstlichen Drucker Johann 
Holwein zum Druck zu übermitteln. Der GS, liebenswürdig und dienstwillig, wie 
er als rechter Obersachse war, war gern bereit und ließ zunächst die Predigt 
drucken, ohne, wie es schon seine Pflicht als geistlichen Zensors des Landes ge— 
wesen wäre, sie vorher durchzulesen. Als er nun die fertig gedruckte las, entdeckte 
er mit nicht geringem Verdruß, daß der Inhalt nicht ganz mit seinen Meinungen 
sich deckte. Namentlich an einer Stelle nahm er Anstoß. Zwar gegen die Haupt— 
sätze Lonners (daß eine wirkliche brüderliche Eintracht nur mit solchen möglich sei, 
die im Glauben völlig mit uns einig seien, mit den andern aber nur eine con- 
cordia civilis möglich und erwünscht sei) konnte er nichts einwenden, obschon 
der Ton, der ja die Musik macht, bei Lonner ein ganz anderer ist als der, der uns 
bei Reinboth entgegenklingt. Aber an einer Stelle der Predigt nahm er direkt 
Anstoß, und es scheint fast, als wenn der Herr Propst damit dem Herrn GS 
) Andreas Lonnerus (II) war ein Sohn des S. 103 genannten Pastors in Gar— 
ding Andreas Lonnerus (1). Erst Diaconus ebendort, dann Pastor, verwaltete er 10683 — 076 
die Eiderstedter Propstei. Ebenso wie sein Vater ein tüchtiger Mann und überzeugter Lu— 
theraner, hat er außer der weiterhin genannten Schrift noch eine vortreffliche Sammlung 
von Katechismuspredigten herausgegeben: Praxis Catechetica Christliche Catechismusübung, 
Hamburg 1048. Das aus Westfalen stammende Geschlecht der Lonner hat auch weiterhin der 
Landschaft Eiderstedt Prediger geschenkt (gl. Moller J, 3261f., Arends II, S. 34 
sowie Voß⸗Feddersen a. v. St.).
	        
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