Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 2, 5 27 
Erfolge so sehr befriedigt, daß er der Welt von der mit Braker vorgenommenen 
„Theologischen Handlung“ ausführlich Kunde gab 7). Bei dieser Gelegenheit 
(1097) berichtet er, daß er bis dahin schon drei noch außer dem Amte und ebenso— 
viele im Amte Stehende von ihrem Chiliasmus bekehrt habe. 
Auch weiterhin wurde der GSein seinem Kampf für die rechte Lehre von der 
Pröpstesynode wacker unterstützt. Die Dißziplinarfälle, welche vor der 
Synode verhandelt wurden, betreffen zwar meistens moralische Mängel der Amts⸗ 
träger, und die Lehrprozesse sind nicht allemal speziell gegen den Pietismus gerichtet 
gewesen). Aber die Grundtendenz des pröpstlichen Richterkollegiums ging doch 
während der Amtszeit Schwartzens und auch noch unter Dassow stets gegen diese 
die Lehreinheit der Landeskirche untergrabende „moderne Richtung“. Aber dem 
kampffrohen und schreibfreudigen Kirchenführer des Königlichen Anteils genügte 
dieser offizielle, durch allerlei Rücksichten behinderte Kampf durch die Synode nicht. 
Im ganzen evangelischen Deutschland war der lbliterarische Streit gegen 
Spener und seine Gefolgschaft kräftig aufgenommen worden und erreichte gerade 
um 16095 herum seinen Höhepunkt. Da konnte denn auch Schwartz sich nicht 
enthalten, seine im Kampfe gegen kurfürstlich-brandenburgischen Synkretismus 
und Pufendorfschen Naturalismus bewährte Feder nach längerer Ruhepause wieder 
hervorzuholen. Fortan, bis an seinen Tod (1709) gilt sein literarischer Kampf 
dem Pietismus mit seinen vielfältig verzweigten „Lehrirrungen“. 
Seiner „Rendsburgischen Kirchhofs-Einweyhung“ (!) fügte er (Glückstadt 
1094) eine »„SCrörterungeinerneuen Lehre des sogenannten Templi 
Salomonis von größerer im Neuen als im Alten Testament erforderter Heilig— 
keit“ an. Sie ist gegen einen zunächst anonym und in lateinischer Sprache er— 
schienenen, von Spener selbst bevor- und befürworteten, später (1095) verdentsch 
ten Dialogus de Templo Salomonis (Lipsiae 1689) des Nauener Kirchen— 
inspektes Balthasar Köpke gerichtet. Wenn Schwartz diesem gegenüber 
die These vertritt, daß die im Neuen Testament erforderte Heiligkeit im wesent— 
lichen keine andere und größere sei als die im Alten Testament gebotene, so wandelt 
er damit zwar auf orthodoxen Wegen, aber wir werden aus unserer heutigen 
Erkenntnis der Heiligen Schrift heraus der pietistischen Auffassung von der 
Sache doch das bessere Recht zugestehen müssen. 
Danach wandte Schwartz sich einer Sache zu, die jedenfalls für unser Land eine 
7) In einem Anhang zu der gegen Sandhagen gerichteten Schrift. — Braker wurde nachher 
Prediger an St. Nikolai in Flensburg, ein strammer Orthodoxer und eifriger Mithelfer 
Schwartzens in seinem Kampfe (besonders in der Strandingerschen Sache). Er starb 1728. 
Nal. Moller J, 63. J-MIV, 1785. 
) Anmerkungsweise erwähne ich hier die merkwürdige Geschichte, welche von dem Barlter 
Pastor Johann Caspar Wattenbach, der 1095, 1099 und 1700 teils wegen 
Streits mit seinem Kollegen, teils wegen angeblicher Irrlehren vor der Synode stand, 
glaubwürdig erzählt wird. Als im Jahre 1703 das Glückstädter Obergericht ihn nach seiner 
Meinung unschuldig verurteilt hatte, appellierte er vor versammeltem Gericht in einem feier⸗ 
lichen Gebet an den dreieinigen Gott und „flehte ihn kindlich, im wahren Glauben an“, daß 
Propst Hahn über 12 Wochen, der Landvogt und der Fiskal über 14 Wochen mit ihm vor 
dem Richterstuhl Christi erscheinen möchten. Und in der Tat starben die Genannten zu der 
augegebenen Zeit! Soe Burchardi S. 59 ff., Scholß S. 371ff., J⸗MeIV, 148 ff. 
G. Frenssen in seiner Barlter Chronik. Eine kritische Untersuchung wäre gewiß an⸗ 
gebracht. So stimmt (nach einer von E. Brederek mir mitgeteilten Beobachtung) jedenfalls die 
dem Propsten zugebilligte Frist nicht ganz genau.
	        
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