Full text: 1517 - 1721 (2)

Muhlius und Lütkens gegen Schwartz, 1708 
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Lehre tritt freilich gelegentlich hervor, so wenn er für Georg Major eine Lanze 
bricht (G. 3.) oder (K. 2 b) Männer wie Stephanus Praetorius und Martinus 
Statius nicht allzuhart anklagen möchte. 
Es wäre schön, wenn wir mit diesem im ganzen sehr erfreulichen Buche unseren 
Bericht abschliessen könnten. Leider aber ging der unfruchtbare Streit weiter. 
Auf orthodoxer Seite suchte man seine Sache durch eine in Glückstadt erschienene, 
also wahrscheinlich von Wildhagen besorgte deutsche Uebersetzung einer Dissertation 
des Wittenberger Pietistenbekämpfers J. G. Neumann“) zu verstärken. 
Auf pietistischer Seite kam nun der Hofprediger Lüt kens mit seinem Namen 
heraus. Von Muhlius selber „unter hiesige Schleswigsche Presse befördert“, er— 
schienen von ihm „Vier Schriften, betr. die wirckliche Selig— 
keit der Gläubigenindem Gnadenreichehier auf Erden“ 
Copenhagen, 1708. 
Das eigentliche Korpus dieses Werkes ist die 208 Quartseiten füllende „Reit 
tung, darin —J). Schwartzens Brieff ... nach der Wahrheit geprüfet und dar— 
gethan wird, daß es eine götliche . . . Warheit sei ... dasi die Gläubigen daß 
ewige Leben . . . schon würcklich haben und geniesisen.“ (Mr. lv.) Mit Nr. l 
bis 111 sind die Schriften bezeichnet, welche zu dieser „Rettung“ den Anlast ge— 
geben haben und hier nun erstmalig veröffentlicht werden. Das sind J. der Brief, 
in welchem Sibbern Lütkens Hilfe erbittet. II. Lütkens kurze Antwort darauf, 
in welcher er „gantz frey und gerne bekennet, daß ich niemals anders gegläubet 
und gelehret habe, als daß ein jeder Mensch, welcher im Glauben gerechtfertiget 
und Gottes Kind worden ist, von Stund an das ewige Leben würcklich habe“. 
III. Ein Schreiben Schwartzens an Caspar Wildhagen, in welchem Nr. II mit 
den bekannten Argumenten widerlegt wird (27. Jannar 1707)*). 
Eingeleitet wird das Buch durch eine ausführliche Widmung an König 
Friedrich IV. und eine „christlich gemeinte““ salbungsvolle Anrede an Schwartz. 
Aus beiden Schriftstücken läsit sich deutlich herauslesen, daß es Lütkens nicht 
lediglich objektiv um eine „Rettung“ jener pietistischen These, sondern auch um 
diejenige seines eigenen Rufes als orthodoxen Lehrers zu tun ist. Schw. hatte 
nämlich „sich von Amts wegen verbunden“ gefühlt, eine Abschrift des Lütkenschen 
Briefes und seiner Widerlequng desselben zu Händen der Deutschen Kanzleisan 
den König zu übersenden, nebst einem „Memorial“, dessen Inhalt wir nicht kennen, 
das aber vermutlich auf Lütkens „Irrlehre“ einen gewissen Nachdruck gelegt 
haben wird. Diese Akte, jedoch ohne das „Memorial“ war dann Lütkens zur 
Kenntnisnahme mitgeteilt worden. So bedurfte dieser um seiner selbst willen 
einer Apologie seines Standpunktes, zumal da ausier der Königin kaum jemand 
in Kopenhagen dem Pietismus geneigt war '). Der König hatte natürlich von 
richtiger Orthodorie keine Ahnung und wird sich von dem beliebten und tüchtigen 
Hofprediger gern und leicht haben überzengen lassen, dasi er recht lehre und der 
holsteinische GS ein falscher Ankläger sei “), zumal, da die „Rettung“ ein gut 
i) „De Brabeo ante victoriam?“ 
20) Aus dem Eingang dieses Briefes geht hervor, das Sibbern den von Lütkens erhaltenen 
Brief abschristlich in Glückstadt verbreitet und sich „damit groß und breit gemacht“ hat. 
?) War doch erst 1700 dort ein königliches Verbot der Konventikel herausgekommen ... 
7) In der Tat baben wir allerlei Anzeigen davon, das Schwartzens eifriges Ketzermachen 
den Kopenhagener Regierungsmännern nicht genehm war. Auch Schwartz mußte wie so manche 
um die Reinheit der Lehre eifernde Theologen die Erfahrung machen, dast es den Juristen und 
„Polilticis“ auf den Inhalt der gepredigten Lehre gar wenig ankam, wenn nur in der Kirche
	        
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