Full text: 1517 - 1721 (2)

F§2. Die Landesfürsten und die ersten reformatorischen Bewegungen 
in Dänemark. 
1. König Christian II. (15132253). 
Als mit Luthers Thesenanschlag das Werk der Kirchenreformation seinen An— 
fang nahm, standen die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter zwiegeteilter 
Herrschaft. Seit 1490 war das Territorium geteilt, zwar nicht so, daß Schleswig 
uind Holstein auseinander fielen — in dieser Beziehung blieb es bei dem „Up ewich 
ungedeelt““ —, sondern so, daß die verschiedenen Aemter und Distrikte in beiden 
Herzogtümern einigermaßen gleich— 
mäßig an die beiden Herrscher auf— 
geteilt wurden: die Herrschaftsgebiete 
lagen also im Gemenge. Man unter⸗ 
schied den „Segeberger“ und den 
„Gottorfer Anteil“. Gemeinsam 
hlieben die Steuern, die Landtage, 
der Landrat und die Beziehung zu 
den privilegierten Ständen (die „ge— 
meinsame Regierung“ über „Ritter, 
Prälaten und Städte“, deren Di— 
rektorium jährlich zwischen den Re— 
genten wechselte). 
Der Gottorfer Anteil war seit 
1490 in den Händen Herzog 
Friedrichs, des jüngeren Soh— 
nes Christians J., der Segeberger 
eit 1513 in den Händen König 
Christians II., des Sohnes 
König Johanns (148121513) 
und der kursächsischen Prinzessin 
Christine. Es waren also Onkel und 
Neffe, die in den Herzogtümern 
nebeneinander regierten, der Nefse 
aber als König nicht nur von Dänemark, sondern auch von Norwegen und Schwe— 
den war der weitaus mächtigere. 
Christian JI. ist einer der eigenartigsten und interessantesten Herrscher, welche 
die Nordreiche aufzuweisen haben. Körperlich und geistig auf's beste begabt, durch 
seine Heirat mit Isabella (Elisabeth) von Oesterreich- Burgund, der Schwester 
Kaiser Karls V., in nächster Verbindung mit der größten europäischen Macht, 
hätte er, der in reiferem Alter die Regierung antrat, seinem Lande viel Segen 
bringen können. In der Tat hat er durch Reformen in der inneren Gesetzgebung, 
durch Förderung des Handels, durch Hebung des Bürger- und des Bauernstandes 
allerlei Gutes gewirkt'). Aber seine ungezähmten Leidenschaften haben ihm selber 
und seinem Reiche Verderben gebracht. Das ohne Schen unterhaltene Verhältnis 
M Ein Beweis seiner Fürsorge für das Schulwesen ist der Erlaß von 1522, der bei Rend— 
torff S. 1 ff. abgedruckt ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.