Weltliche Geschäfte der Diakonen
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Rücksicht darauf, daß bei dieser ganz beschwerlichen Zeit in den armen Geestkirchspielen den
reuten fast verdriesilich fallen wolle, solche Erstattung den Diakonen zu tun und daneben einen
rigenen Kirchspielsschreiber zu halten, will er der Bitte willfahren, wenn J1. es den Diakonen
srei gestellt wird, ob sie die Schreiberei übernehmen wollen oder nicht, 2. die Amtsverrichtung
in Kirchen und Schulen nicht gehindert werde, J. den Diakonen zu Studien Zeit gelassen
werde. „Denn wo die Diaconi senst Prediger heisen oder pSpem successionis ad pasto-
rabum haben wollen, müssen sie ja die Bücher nicht liegen lassen oder hinter die Bänke stecken,
sondern fleisiig studiren und in der Schrift sorschen und beten, wie ihres Beruses ist“; 4. die
Diaconen die gemeinen Schenken und Krüge vermeiden und nicht durch weitläuftige Gesell—
schaften und andere Erorbitanzen das heilige Predigtamt prostituiren, „da es leider bereits
mehr denn verächtlich genug sei und nicht immer mehr verachtet und unter die Füsie getreten
werden dürse“, und jede Erorbitanz gebubrend bestraft werde.
Eine Lösung der hier vorliegenden Schwierigkeiten wurde endlich im Jahre
707 dadurch gefunden, daß, „immaßen der Pastor kaum nothdürftig Brodt hätte
und die Diaconi mit Weib und Kindern Kummer und MNoth litten“, in diesen
Geestkirchspielen auser Albersdorf die Diakonate aufgehoben und ihre
Intraden den Pastoren zugelegt wurden (CRKH II, 780-83). Das war der
Weg, der in der Folgezeit bei den allzu gering dotierten Diakonaten weiterhin
beschritten wurde. Es verdient jedoch hier angemerkt zu werden, daß Klotz in
seinem Gutachten von 1046 (Bun1, 255) schen diesen Weg vorgezeichnet und
damit begründet hatte, daß „viel besser und verantwortlicher sei, einen Pre
diger oder Pastorn ehrlich zu unterhalten als nebenst demselben einen andern
Diaconum n bestellen und ihn hernacher darben und in Hunger und Kummer
gar verderben lassen.“
3. Die Küster.
Auch das Amt des Küsters “) und die Küsterpfründe hat die neue Kirche von
der alten übernommen. Die Küster psründe bestand in der Regel aus den
selben Vestandteilen wie die Priesterpfründe (Vand, Gefälle, Gebühren, Haus),
doch nach dem Grundsatz: Wenn't regent up den Preester, so drüppelt't up den
Koster. Das Küsteramt bestand vor allem aus drei Verrichtungen: J. dem,
was wir heute niedere Kirchendien ste nennen: Reinhaltung der Kirchen,
Sorge für Taufwasser und Abendmahlsgeräte, Ziehen der Betglocke, Läuten der
Kirchenglocken, Wartung der Kirchenuhr (des „Seigers“') usw., 2. gottes,
diensthichen Verrichtungen: Leitung des Gesanges entweder allein
oder mit einem Kinderchor, Responsorien in der Messe, Verlesung des Katechis
mus und später der amtlichen Bekanntmachungen, soweit sie sich für die Kanzel
nicht ziemten, Tragen des Klingbeutels u. dal., 3. je länger, desto allgemeiner
der Leitung der Kirchspielschule. Schon die KO schreibt (S. 85)
vor, daß die Küster den Pastoren bei dem Unterricht der Jugend im Katechismus
behilflich sein und künftig nur solche, die dazu im Stande seien, zum Küsteramt
zugelassen werden sollen. Später ist diese Forderung auf den gesamten Elementar—
unterricht ausgedehnt worden “.
1) Custos, acdituus, mansionarius (davon das süddeutsche „Mesner“'). Alle diese mittel—
Alterlihen Bezeichhnungen deuten darauf hin, daß die Hütung und Wartung des Gottesbauses
der ursprüngliche Zweck des Küsteramts gewesen ist.
u) Ob und wie weit auch schon in katholischer Zeit die Küster beint Katechismusunterricht
»eteiligt gewesen sind, musi wegen Mangel an quellenmästigen Angaben dahingestellt werden.
Wabrscheinlich ist es, dasi die Pfarrherrn diesen Teil ihres Amtes an den jeweils niedrigsten
im Klerus des Ortes abschoben, ob er nun Kaplan eder Nikar oder Küster war.