Full text: 1517 - 1721 (2)

Weltliche Geschäfte der Diakonen 
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Rücksicht darauf, daß bei dieser ganz beschwerlichen Zeit in den armen Geestkirchspielen den 
reuten fast verdriesilich fallen wolle, solche Erstattung den Diakonen zu tun und daneben einen 
rigenen Kirchspielsschreiber zu halten, will er der Bitte willfahren, wenn J1. es den Diakonen 
srei gestellt wird, ob sie die Schreiberei übernehmen wollen oder nicht, 2. die Amtsverrichtung 
in Kirchen und Schulen nicht gehindert werde, J. den Diakonen zu Studien Zeit gelassen 
werde. „Denn wo die Diaconi senst Prediger heisen oder pSpem successionis ad pasto- 
rabum haben wollen, müssen sie ja die Bücher nicht liegen lassen oder hinter die Bänke stecken, 
sondern fleisiig studiren und in der Schrift sorschen und beten, wie ihres Beruses ist“; 4. die 
Diaconen die gemeinen Schenken und Krüge vermeiden und nicht durch weitläuftige Gesell— 
schaften und andere Erorbitanzen das heilige Predigtamt prostituiren, „da es leider bereits 
mehr denn verächtlich genug sei und nicht immer mehr verachtet und unter die Füsie getreten 
werden dürse“, und jede Erorbitanz gebubrend bestraft werde. 
Eine Lösung der hier vorliegenden Schwierigkeiten wurde endlich im Jahre 
707 dadurch gefunden, daß, „immaßen der Pastor kaum nothdürftig Brodt hätte 
und die Diaconi mit Weib und Kindern Kummer und MNoth litten“, in diesen 
Geestkirchspielen auser Albersdorf die Diakonate aufgehoben und ihre 
Intraden den Pastoren zugelegt wurden (CRKH II, 780-83). Das war der 
Weg, der in der Folgezeit bei den allzu gering dotierten Diakonaten weiterhin 
beschritten wurde. Es verdient jedoch hier angemerkt zu werden, daß Klotz in 
seinem Gutachten von 1046 (Bun1, 255) schen diesen Weg vorgezeichnet und 
damit begründet hatte, daß „viel besser und verantwortlicher sei, einen Pre 
diger oder Pastorn ehrlich zu unterhalten als nebenst demselben einen andern 
Diaconum n bestellen und ihn hernacher darben und in Hunger und Kummer 
gar verderben lassen.“ 
3. Die Küster. 
Auch das Amt des Küsters “) und die Küsterpfründe hat die neue Kirche von 
der alten übernommen. Die Küster psründe bestand in der Regel aus den 
selben Vestandteilen wie die Priesterpfründe (Vand, Gefälle, Gebühren, Haus), 
doch nach dem Grundsatz: Wenn't regent up den Preester, so drüppelt't up den 
Koster. Das Küsteramt bestand vor allem aus drei Verrichtungen: J. dem, 
was wir heute niedere Kirchendien ste nennen: Reinhaltung der Kirchen, 
Sorge für Taufwasser und Abendmahlsgeräte, Ziehen der Betglocke, Läuten der 
Kirchenglocken, Wartung der Kirchenuhr (des „Seigers“') usw., 2. gottes, 
diensthichen Verrichtungen: Leitung des Gesanges entweder allein 
oder mit einem Kinderchor, Responsorien in der Messe, Verlesung des Katechis 
mus und später der amtlichen Bekanntmachungen, soweit sie sich für die Kanzel 
nicht ziemten, Tragen des Klingbeutels u. dal., 3. je länger, desto allgemeiner 
der Leitung der Kirchspielschule. Schon die KO schreibt (S. 85) 
vor, daß die Küster den Pastoren bei dem Unterricht der Jugend im Katechismus 
behilflich sein und künftig nur solche, die dazu im Stande seien, zum Küsteramt 
zugelassen werden sollen. Später ist diese Forderung auf den gesamten Elementar— 
unterricht ausgedehnt worden “. 
1) Custos, acdituus, mansionarius (davon das süddeutsche „Mesner“'). Alle diese mittel— 
Alterlihen Bezeichhnungen deuten darauf hin, daß die Hütung und Wartung des Gottesbauses 
der ursprüngliche Zweck des Küsteramts gewesen ist. 
u) Ob und wie weit auch schon in katholischer Zeit die Küster beint Katechismusunterricht 
»eteiligt gewesen sind, musi wegen Mangel an quellenmästigen Angaben dahingestellt werden. 
Wabrscheinlich ist es, dasi die Pfarrherrn diesen Teil ihres Amtes an den jeweils niedrigsten 
im Klerus des Ortes abschoben, ob er nun Kaplan eder Nikar oder Küster war.
	        
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