Full text: 1517 - 1721 (2)

Die Introduktion 
Ordinanden werden kurz seine Amtspflichten vorgehalten; er antwortet auf die 
Frage: Send Ihr nun sorches zu thun bereit?, mit Ja. Darauf legt der Propst 
ihm die Hände aufs Haupt und spricht: Induat te Deus Virtute ex altotkel 
det tibi cum omni fiducia loqui verbum suum in numinis divini 
gloriam et sanctae Ecclesiae salutem, Amen. „Deßgleichen thun alich 
die andern Prediger“ n). Der Propst betet um reichliche Segnung des also Or 
dinierten mit heiligem Geiste. Das Gebet schliesit mit dem Baterunser. 
Nunmehr folgt die Introduktion: der Propst „präsentiert und befiehlt“ 
der Gemeinde den eben ordinierten als rechtmäsiigen Pfarrherrn und Seelenhirten. 
Die ganze Gemeinde singt „Allein Gott in der Höh' sei Ehr““, und der Gottes 
dienst wird in der gewöhnlichen Weise geschlossen. 
§32. Die Einkünfte der Geistlichen. 
Die Einkünfte („Intraden“) der Geistlichen und anderen Kirchendiener be 
standen nicht wie heute in einem allgemein gesetzlich bestimmten Gehalt, sondern 
— 
bestand von alters her eine gewisse Summe von Gütern und Rechten, mit deren 
Genuß die Pfarrherren (Kirchendiener) mir ihrer Einsetzung (institutio) ge— 
wissermaßen für ihre Lebenszeit belehnt wurden. Dies Pfründenspstem hat bei 
uns, besonders auf dem Lande, bis zum Erlaß des Pfarrbesoldungsgeseltzes (1898) 
bestanden. Daher beruhten die Einnahmen der Geistlichen (Kirchendiener), wie 
sie bis ins 19. Jahrhundert bestanden, zum grosten Teil auf uralten Bestim 
mungen, und während andere Beamtenkategorien längst auf festes Gehalt gesetzt 
waren, ragte in den oft wunderlich anmutenden Lieferungen und Rechten, aus 
denen sich die Pfarreinnahmen zusammensetzten, das Mittelalter mit seiner Ma 
turalwirtschaft noch tief in das moderne Wirtschaftsleben hinein. Auch in der 
Buntheit, Verschiedenheit und Willkür dieser Einnahmen tritt uns noch die von 
mancher Seite gepriesene goldene „Freiheit“ des Mittelalters entgegen. In jeder 
Nachweisung der Pfarreinnahmen, wie die alten „Inventarien“ sie enthalten, 
rritt uns ein Stück uralter Ortsgeschichte entgegen. Eben wegen der unendlichen 
örtlichen Verschiedenheiten ist eine genauere Geschichte der Pfarreinkünfte selhr 
schwer, und hier, wo es sich um die allgemeine Geschichte unserer Kirche handelt, 
können, abgesehen von einzelnen charakteristischen Einzelheiten, nur die al hge— 
meinen Grundzüge der Pfarrbesoldung mictgeteilt werden. 
Da ist denn zunächst zu sagen, daß ebenso wie die Parochialkeinteilung auch die 
Einkünfte der Geistlichen im allgemeinen unverändert aus der 
katholhischen Zeit in die neue Kirchengestalt hinüberge 
nmommen worden sind'). Wesentliche Veränderungen brachte die Re— 
formation nur in zwei Beziehungen. Erstlich darin, daß in der Unordnung der 
Reformationszeit unendlich viele Güter und Rechte, welche in katholischer Zeit 
) Ob gleichreitig mit dem Propsten und mit denselben Worten, wird — 
) Sehr richtig bemerkt (1801) Johannusen Il, 85: „Die protes antisben ne 
nüssen die Asche ihrer catholischen Vorfahren bochschaͤren, der en sie wemigens de Inn s g 
sbren Salarien zu verdanken haben. Wie viele irdische Vor eil für den sgorege —8 9 
iachfolgenden Zeilen ausweisen? Kleine unbedeutende Verbesserungen sind alles, wa 
Lutherthum sich rühmen kan.“
	        
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