Pfarrbesoldung
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lieferung zu Ostern, Milch- und Butterlieferung im Sommer, Wurst- und Brot⸗
lieferung zu Weihnachten u. dgl.). — Wie in allen möglichen anderen Stücken
prätendierten die Adeligen auch inbezug auf die Zahlung der Zehnten be—
sondere Privilegien. Die KO (S. 82) ist schwach genug, ihnen bezüglich ihrer
„Wohnhöfe“ die bisher beanspruchte Freiheit von der Entrichtung der Zehnten
zuzugestehen, fügt aber eine Königliche Mahnung hinzu, freiwillig, als
Christenleute, den Dienern Christi das ihnen Gebührende zu geben. Doch wird
die erbauliche Hinweisung auf die Worte Christi Lue. 10, 160 u. 12 vermutlich
nicht viel Eindruck auf sie gemacht haben. Jedenfalls finden wir, daß sie, als sie
im 17. Jahrhundert begannen, zahlreiche Hufen „wüste““, d. h. zum Hoffelde zu
legen und selber im Grosibetrieb zu bewirtschaften, sich weigerten, die bisher von
solchen Hufen bezahlten Zehnten und andere Gefälle zu entrichten, wodurch den
Predigern, bʒw. Kirchen viel Schaden erwuchs. Die Pastoren wagten nicht zu
klagen, und keine Obrigkeit schritt dagegen ein. So sagt Fabr. 1039 von Selent:
„Die Wüstlegung der Hufen tut hier wie anderswo der Kirche und dem Pastor
Abbruch. Es wollen Prediger aus vielen bedenklichen Ursachen hievon keine lites
machen; darüber geht es wie es kaäann, nicht wie essoll.“
2. Die Landnutzung.
Wo einst ein Kirchspiel gegründet worden war, da war die Schenkung oder Aus
sonderung eines zum Unterhalt genügenden Maßsies von Land die allererste Masi
regel zur materiellen Sicherstellung des Pfarrers gewesen. Mit der so entstehen
den „Pfarrhufe““ war natürlich, solange die „Gemeinfreiheit“ bestand, ein ent
sprechender Anteil an den Rechten der Gemeindegenossen (Weide für so und soviel
Vieh, Mast für so und so viel Schweine in den Forsten, Fischerei usw.) für den
Pfarrinhaber verbunden. In den Wirren der Uebergangszeit war auch in dieser
Beziehung viel abhanden gekommen. In der richtigen Erkenntnis jedoch, daß in
diesem Stücke das Kernstück der Pfarrbesoldung lag, hat die KO (S. 80) be—
sonders energisch darauf gedrungen, daß, was an „Lansten (Zinsbauern), Aeckern,
Wiesen, Hölzungen, Fischerei, Torfmooren und dgl.“ abhanden gekommen sei, den
Kirchendienern wieder zugestellt werde, „desgeliken ock, wat van den Kercken ge—
kamen ys““. Mag nun, wie so vieles andere Kirchengut, das Kir henland
das zu Unterhaltung der Kirche bestimmte Land) in den meisten Füllen dauernd
verloren gegangen sein — inbezug auf das Pfarr land haben die ernsten Be⸗
mühungen der Obrigkeit doch wohl dazu geführt, daß der alte Bestand zum größten
Teil erhalten oder wieder eingebracht worden ist. Da das Land bei dauernder
Verpachtung entweder wenig einbrachte oder von den Pächtern heruntergewirt⸗
schaftet wurde, waren namentlich die Landpastoren genötigt, es felbst zu bebauen.
Die Herren Superintendenten, Fabricius sowohl wie Klotz, haben darin eine Be—
hinderung des geistlichen Amtes, vor allem der wissenschaftlichen Studien der
Pfarrer gesehen, und letzterer deshalb gewünscht, daß die Kirchspiellente den Geist—
lichen den Ackerdienst abnehmen möchten. Indessen darf man wohl sagen, dasi
einerseits der wirklich dem Studium Geneigte um der Landwirtschaft willen nicht
zu verbauern brauchte, da Gesinde im allgemeinen billig zu haben war, andererseits
ts dem Pfarrer für sein seelsorgerliches Verhältnis zu seinen Vauern und für
sein volkoͤtümliches Einpfinden nur vorteilhaft sein konnte, wenn er ihre Arbeit
und ihre Sorgen teilte. Aber für das Volkstümliche hatten freilich die Herren
der Kirche im 17. Jahrhundert wenig Sinn. Auf alle Fälle liegen uns Zeugnisse