Full text: 1517 - 1721 (2)

Pfarrbesoldung 
413 
lieferung zu Ostern, Milch- und Butterlieferung im Sommer, Wurst- und Brot⸗ 
lieferung zu Weihnachten u. dgl.). — Wie in allen möglichen anderen Stücken 
prätendierten die Adeligen auch inbezug auf die Zahlung der Zehnten be— 
sondere Privilegien. Die KO (S. 82) ist schwach genug, ihnen bezüglich ihrer 
„Wohnhöfe“ die bisher beanspruchte Freiheit von der Entrichtung der Zehnten 
zuzugestehen, fügt aber eine Königliche Mahnung hinzu, freiwillig, als 
Christenleute, den Dienern Christi das ihnen Gebührende zu geben. Doch wird 
die erbauliche Hinweisung auf die Worte Christi Lue. 10, 160 u. 12 vermutlich 
nicht viel Eindruck auf sie gemacht haben. Jedenfalls finden wir, daß sie, als sie 
im 17. Jahrhundert begannen, zahlreiche Hufen „wüste““, d. h. zum Hoffelde zu 
legen und selber im Grosibetrieb zu bewirtschaften, sich weigerten, die bisher von 
solchen Hufen bezahlten Zehnten und andere Gefälle zu entrichten, wodurch den 
Predigern, bʒw. Kirchen viel Schaden erwuchs. Die Pastoren wagten nicht zu 
klagen, und keine Obrigkeit schritt dagegen ein. So sagt Fabr. 1039 von Selent: 
„Die Wüstlegung der Hufen tut hier wie anderswo der Kirche und dem Pastor 
Abbruch. Es wollen Prediger aus vielen bedenklichen Ursachen hievon keine lites 
machen; darüber geht es wie es kaäann, nicht wie essoll.“ 
2. Die Landnutzung. 
Wo einst ein Kirchspiel gegründet worden war, da war die Schenkung oder Aus 
sonderung eines zum Unterhalt genügenden Maßsies von Land die allererste Masi 
regel zur materiellen Sicherstellung des Pfarrers gewesen. Mit der so entstehen 
den „Pfarrhufe““ war natürlich, solange die „Gemeinfreiheit“ bestand, ein ent 
sprechender Anteil an den Rechten der Gemeindegenossen (Weide für so und soviel 
Vieh, Mast für so und so viel Schweine in den Forsten, Fischerei usw.) für den 
Pfarrinhaber verbunden. In den Wirren der Uebergangszeit war auch in dieser 
Beziehung viel abhanden gekommen. In der richtigen Erkenntnis jedoch, daß in 
diesem Stücke das Kernstück der Pfarrbesoldung lag, hat die KO (S. 80) be— 
sonders energisch darauf gedrungen, daß, was an „Lansten (Zinsbauern), Aeckern, 
Wiesen, Hölzungen, Fischerei, Torfmooren und dgl.“ abhanden gekommen sei, den 
Kirchendienern wieder zugestellt werde, „desgeliken ock, wat van den Kercken ge— 
kamen ys““. Mag nun, wie so vieles andere Kirchengut, das Kir henland 
das zu Unterhaltung der Kirche bestimmte Land) in den meisten Füllen dauernd 
verloren gegangen sein — inbezug auf das Pfarr land haben die ernsten Be⸗ 
mühungen der Obrigkeit doch wohl dazu geführt, daß der alte Bestand zum größten 
Teil erhalten oder wieder eingebracht worden ist. Da das Land bei dauernder 
Verpachtung entweder wenig einbrachte oder von den Pächtern heruntergewirt⸗ 
schaftet wurde, waren namentlich die Landpastoren genötigt, es felbst zu bebauen. 
Die Herren Superintendenten, Fabricius sowohl wie Klotz, haben darin eine Be— 
hinderung des geistlichen Amtes, vor allem der wissenschaftlichen Studien der 
Pfarrer gesehen, und letzterer deshalb gewünscht, daß die Kirchspiellente den Geist— 
lichen den Ackerdienst abnehmen möchten. Indessen darf man wohl sagen, dasi 
einerseits der wirklich dem Studium Geneigte um der Landwirtschaft willen nicht 
zu verbauern brauchte, da Gesinde im allgemeinen billig zu haben war, andererseits 
ts dem Pfarrer für sein seelsorgerliches Verhältnis zu seinen Vauern und für 
sein volkoͤtümliches Einpfinden nur vorteilhaft sein konnte, wenn er ihre Arbeit 
und ihre Sorgen teilte. Aber für das Volkstümliche hatten freilich die Herren 
der Kirche im 17. Jahrhundert wenig Sinn. Auf alle Fälle liegen uns Zeugnisse
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.