Full text: 1517 - 1721 (2)

Die Kommunion 
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die keinen besonderen Seelsorger hatten) wurde den Predigern zur besonderen 
Pflicht gemacht: hier sollte er ein- oder zweimal in der Woche erscheinen, die 
Kranken freundlich mit Gottes Wort trösten und, soweit nötig, sie (im Kate— 
hismus) unterweisen. 
Für die Krankenkommuniodn ist in der KO folgendes vorgeschrieben: 
Zunächst soll der Priester“) sich über die religiöse Reife des Kranken informieren 
und je nachdem ihm mit klaren Sprüchen der Heiligen Schrift die reformatorische 
Lehre von der Vergebung der Sünden durch den Glauben an Jesum Christum 
vortragen und danach mit den Worten der für die kirchliche Feier vorgeschrie— 
benen Exhortation ihm den Zweck des Abendmahls vor Augen halten. Während 
dessen ist ein Tisch mit reinem Tischtusch zu decken und, wo man's haben kann, 
ein brennend Licht darauf zu setzen. Zum letzten ist das Brot auf die Patene zu 
legen und der Wein in den Kelch zu gießen. Munmehr beginnt die eigentliche 
Feier mit eine Admonitio ad Circumstantes (Anrede an die Teilnehmer): 
„Unse Here Jesus Christus sprickt Matthaei im achteinde: Wor twe edder dree 
in sinem Namen versammelt sind, dar will He in erem middel wesen, unde alles, 
wes se bidden werden, will He ene wedderfahren laaten. Dewile wi denn in 
sinem Namen hier versammelt sind, de gedechtenisse sines Awentmahls to hol— 
dende, so willen wi im Namen des Heren sien Sacramente gewen unsem kranken 
Broder (edder Süster), welcher mit uns tom gemenen Awendmahl des Heren in 
der Kerken nicht kamen edder gahn kann.“ Danach liest der Priester mit lauter 
Stimme den Glauben, das Vaterunser und die Einsetzungsworte (bis „solches tut 
zu meinem Gedächtnis““). Danach gibt er „nach Gewohnheit“, also in üblicher 
Weise dem Kranken „den Leichnam Christi““. Dann hebt er den Kelch auf “), 
sagt die weiteren Worte der Einsetzung und gibt dem Kranken zu trinken. 
Auf diese eigentliche Feier folgt eine seelsorgerliche belehrende Ansprache über 
die Taufe, den Glauben, den Segen des Kreuzes, die Geduld im Leiden und ein 
selig Sterben als die Vollendung unserer Taufe und Eingang in das ewige 
deben. 
Verächtern des Evangeliums oder solchen, die ihr Leben in Sünden und 
Schanden zugebracht haben, soll man das Sakrament verweigern. Wenn sie aber 
sich in letzter Stunde noch bekehren und mit Ernst das Sakrament begehren, mag 
man es „ohne Gefahr“ geben, „wente ein Dener kann nicht wider richten alse na 
dem worde und des kranken Bekentnisse“. 
4. Die Trauung (Copulatio). 
Die Ehe und die Eheschließung haben je und je in allen Völkern eine beson— 
ders wichtige Rolle gespielt. Volkssitte, obrigkeitliche Gesetzgebung und kirchliche 
Mitwirkung haben auch in unserm Lande eine ganze Reihe von Akten, welche 
sich um diesen Punkt drehen, geschaffen. Wir wollen den ganzen Komplex im 
nächstfolgenden Kapitel ausführlicher behandeln. An dieser Stelle soll nur von 
dem eigentlich priesterlischen Akt der Kirche gehandelt werden: der Trau⸗— 
ung oder Kopulation (KO: „dat Tohopegewent'). 
w) Es verdient angemerkt zu werden, daß die KO bei den sacramentalen Verrichtungen 
stets diesen Ausdruck gebraucht, während sie sonst von Predigern oder Kirchherren redet. Vgl. 
Cl. Harnis. 
in) Also hier ist der Elevation, die bei der Messe nicht erwähnt ist, ausdrücklich gedacht.
	        
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