Erwachsenenunterricht
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GS St. Klotz, in dieser Beziehung als Führer aufgetreten zu sein. Was er ver—
langte und an seinem Teile durchzusetzen verfuchte, waren die Grundsätze: 1. Wenn
die Alten versagen, muß desto kräftiger bei der Jugend eingesetzt werden. 2. Wenn
der Kirche geholfen werden soll, muß der Elementarunterricht der großen Masse,
die Volksschule, gehoben und gefördert werden. J. Um die Schule und ihren
Katechismusunterricht dem Volke lieb zu machen, muß ein feierlicher Abschluß
des jugendlichen Katechismusunterrichts eingeführt werden: die Konfirmation.
Damit kommen wir auf ein neues, wichtiges Kapitel unserer Landeskirchen—
geschichte: die Einführung der Konfirmation. Wenn ich dies Ka—
pitel mit besonderer Ausführlichkeit zu behandeln mich anschicke, so habe ich dafür
zwei Gründe: 1. Die Konfirmation ist heute ein kirchliches Problem, das schon
vielfach mit Eifer behandelt worden ist und das in Zukunft vielleicht noch kräftiger
angefasit werden muß und wird. Für die praktische Behandlung des Problems ist
eine solide Kenntnis der Geschichte der Konfirmation wenn nicht unentbehrlich,
so jedenfalls sehr nützlich. Eine möglichst ausführliche, objektive und zuverlässige
Darstellung dieser Geschichte, soweit sie unser Land betrifft, zu versuchen, erscheint
mir daher als Pflicht. 2. Dies um so mehr, als die im übrigen höchst lehrreiche
und anerkennenswerte Spezialgeschichte über diesen Punkt) an dem Fehler leidet,
daß sie bezüglich der Gestaltung der Konfirmation ein bestimmtes Ideal vertritt
und die Geschichte im Lichte dieses Ideals liest, wodurch in der Geschichtskonstruk—
tion einige m. E. nicht unerhebliche Fehler entstanden sind. Diese Fehler heraus—
zustellen und zu verbessern, halte ich für meine Pflicht.
F 40. Die Konfirmation und ihre Einführung in SH.
1. Die Konfirmation.
Die evangelische Konfirmation) ist das von seinen abergläubischen Gebräuchen
— hierher gehörte vor allem die Salbung mit dem heiligen Oele, dem Chrisam
und dessen umständliche Bereitung — gereinigte, also „reformierte“ altkatho—
lische Sakrament der Firmung (Confirmatio). Der von Luther als „Affen—
spiel“ verhöhnte Brauch fiel um se natürlicher, als seine Ausübung den Bi—
schöfen vorbehalten war, eben mit deren Kirchenregiment. Aber praktische kirch—
liche Erwägungen bewogen zunächst einzelne, dann immer mehr evangelische Kir—
chenleitungen, den alten Gebrauch in neuer Form wieder einzuführen. Das Maß
des Beibehaltenen war zunächst verschieden. So konnte man sich in einigen
Landeskirchen zunächst nicht von dem Gedanken des bischöflichen Vorrechtes
trennen (Dänemark, Brandenburg, Pommern u. a.), bis praktische Notwendig—
keiten überall die Ausübung der Konfirmation durch den Ortspfarrer durchsetzten.
Auch über die Wirkung der Konfirmation dachte man zunächst verschieden, hier
mehr, dort weniger sakramental. Jedoch hat man überall den eigentlichen Kon—
6) Emil Hansen ( 1932), Gesch. der Konf. in SH bis zum Ausgang der rationa—
listischen Periode. (Schrr. Heft 6, 1911). Hansen war ein Schüler F. Rendtorffs, der m. E.
auch schon sein Ideal von der Konfirmation zu stark in die Geschichte hineingelesen hat.
) Zu dem Folgenden ist außer Hansen und der allgemeinen Lit. über die Konf. noch be—
sonders zu vergleichen: Ernst Michel sen, Konf. in SH (Ku Sch 1886, Nr. 26ff);
derselbe: Beiträge zur Gesch. der Konf. in SH (ebenda 1889, Nr. 19ff.).
Feddersen, Kirchengeschichte, B. II.