Full text: 1517 - 1721 (2)

Zur Geschichte der Kirchendisziplin 
Christi hand ie istli i igkeitli 
snn handelte, die Geistlichen oder die resoluten obrigkeitlichen Frauen, kann man mit Fug 
Unter diesen Umständen ist es kein Wunder, wenn die Kirchenzucht in unserem 
Lande schon hundert Jahre nach Einführung der Reformation ein stumpfes Werk— 
zeug, ja schon fast eingeschlafen war. 
Fabr. berichtet (16041), daß die offenbare Buße in den Städten „hin und 
wieder danieder liege“; Dr. Junge, der Kanzler Herzogs Johann Adolf, berichtet 
in einem Votum (St. A. XX, 769), daß sie „jum Kyle“ und an anderen Städten 
dieser Fürstentimer auch bei großen Delinquenten nicht gebraucht worden sei wwg 
Aber auch auf dem Lande war es an vielen Orten nicht besser. Klotz berichtet 1637: 
Fast an den meisten Orten [Wagriens ist die Kirchenbuße] in abgang gekommen, oder nit 
im brauch gewesen. ... An einem orte, zu Lütkenburg, haben allein die Weiber und nit die 
Männer Kirchenbuße gethan, an einem andern orte, zu Flemhude und Elmschenhagen nur, 
die ehebruch begangen, an einem andern orte, zu Selendt vor der Predigt, ehe die leute zur 
Kirche kommen. An einem Orte, zu Blekendorff, sein sie nur von der Cantzel, doch Suppresso 
nomine, nach der predigt genennet und ist für sie gebeten. Zu Hansün sein sie mit nahmen 
von der Cantzel genennet, und damit sein sie entfreyet. So wirt auch zu Schönenwalde es so 
gehalten, dasi die poenitentes die predigt vber für dem Altar sitzen müssen, aber weiter nit 
gefraget oder absolviret werden. 
Aber die fast schon entschlafene Kirchenzucht erlebte, wenigstens für einige 
Jahrzehnte, eine Auferstehung. 
Der im großen Kriege offenbar gewordene Tiefstand des kirchlichen und sitt— 
lichen Lebens des Volkes hatte den Fürsten zu ihren einschneidenden Verordnungen 
zur Sittenverbesserung veranlaßt (s. oben S. 510ff.). Wie sollten sie durchgeführt 
und zur Wirkung gebracht werden? Es schien dafür keinen anderen Weg zu 
geben als kräftigere Handhabung der Kirchenzucht durch die Pastoren, vor allem 
Wiedereinführung der gefallenen offenbaren Buße. So lesen wir denn aus den 
Vis.berr. um 1640, wie die GGSS durch Druck auf die Pastoren die Kirchen— 
buße wieder „in Schwang zu bringen“ sich bemühen, und daß dies Bemühen 
auch vielerorten Erfolg gehabt hat. Es war namentlich St. Klotz, der wie in 
anderen Stücken, so auch hier auf strenge Ordnung drängte. Er war es auch, 
der mit seinem großen Einfluß, den er sowohl auf Christian IV. wie Friedrich III. 
ausübte, die bei dieser Renaissance dringend nötige Mithilfe der königlichen Obrig— 
—D 
stellt wohl die Verfügung Christians IV. aus der Glücksburg 
vom 31. De z. 16 4 1 dar. Es ist der Mühe wert, diese im C. R. H. schämig 
unterdrückte Verfügung (nach Const. IJ, S. 90) hier wörtlich mitzuteilen: 
Nachdem berichtet ist und eingeklaget wird, als ob hin und wieder viele gefunden werden, 
so laut vor Jahren publicirter Kirchenordnung, wenn sie durch offenbare grobe sünden die 
Christliche Gemeinde geärgert, die gewöhnliche verordnete Kirchen Busse, ob sie zwar dazu von 
den Predigern ernstlich vermahnt, nicht halten, noch ausstehen, sondern refractarie sich deren 
entwürken und entbrechen wollen. Da wir solchen Widerwillen nachzusehen hinfüro nicht ge— 
meinet, befehlen auch demnach gnädig und ernstlich, sofern dergleichen hinfürd mehr geschieht 
und gemeldete Kirchen Buße nicht wolle geleistet, oder auch der Magistratus jedes Ortes die 
ihrige durch geziemende Zwangs Mittel nicht dazu halten werden, daß alsdann die Pröbste und 
Priester die Nahmen derer, so solche öffentliche Kirchen Busie detractiren und verwegern, in 
unsere Königliche Cantzeley einschicken sollen, worauf wir alsdan weiter ordre und Austalt 
machen wollen, daß der oder dieselbe zum wenigsten ein Jahr auf den Holm 
14) Es ist bemerkenswert, daß Junge die offenbare Kirchenbuße als unbiblisch verwirft und 
die Kanzelbuße ohne Nennung des Namens nicht nur für genügend, sondern auch für den 
„vorigen Christlichen gebrauch“ hält; letzteres auch ein Zeichen, wie weit der doch in der KO 
angeordnete Brauch der Altarbuße schon zu seinen Zeiten in Abgang gekommen war.
	        
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