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B. 2, K. 0, 8 48. Die Taufgesinnten in Sh
anzusiedeln versuchten. Während aber die beiden Hansestädte sich gegen deren Ein—
dringen zunächst kräftig wehrten, ist ihnen an einer anderen Stelle Holsteins
frühe ein Asyl geöffnet worden. Bartholomäus von Ahlefeldt,
Herr zu Fresenburg bei Oldesloe, der als Kriegsmann in den Niederlanden
ihre grausamen Verfolgungen mit angesehen und ihre Glaubenstreue hatte be—
wundern lernen, schuf ihnen in dem heute nicht mehr existierenden Dorfe Wü—
stenfelde eine Freistätte. Hier fand auch der flüchtige Menno Simonis selber
seine letzte Zuflucht und starb daselbst 18561*). Die Wüstenfelder Mennoniten
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Blüte. Nachdem jedoch seit 1580 in Altona eine Freistätte für die Taufgesinnten
eröffnet worden war und auch Hamburg allmählich mildere Saiten gegen sie
aufzog, verzogen sich die Wüstenfelder mehr und mehr dorthin, und im 30fährigen
Kriege ward der Ort völlig zerstört.
Schon im Jahre 1553 hatte Christian III. ein Edikt gegen die Wiedertäufer
und Sakramentierer erlassen. Als nun 1554 in Wüstenfelde eine (vielleicht von
Menno selber eingerichtete) lebhaft arbeitende Druckerei entdeckt wurde, berichtete
der Amtmann von Segeberg, Claus Wensien, über die Masinahmen B. von Ahle—
feldts an den König. Dieser setzte sich zwecks gemeinsamen Vorgehen gegen den
Herrn von Fresenburg mit seinen herzoglichen Brüdern in Verbindung, aber
Herzog Adolf riet davon ab in der Meinung, es sei besser, in Fresenburg ein
offenes Ketzernest zu belassen, als die dort angesiedelten zu vertreiben und so ihr
Gift über andere Teile Holsteins zu verbreiten. Adolf riet zu einem allgemeinen
Edikt, durch welches allen, die den Sektierern auf ihren Gütern und ihren Häusern
Aufenthalt gewährten, Strafe angedroht würde. Es scheint aber zu einem all—
gemeinen Vorgehen nicht gekommen zu sein. Sicher ist nur, daß der König 1555
eine neue Verordnung gegen die Wiedertäufer erließ und Herzog Adolf für Eider—
stedt eine außerordentliche (durch P. von Eitzen, Volquard Jensen und Peter
Bokelmann zu verrichtende) Kirchenvisitation anordnete, welche speziell auch gegen
das dort sich recht lebendig zeigende Wiedertäufertum gerichtet war?).
Die Wüstenfelder-Fresenburger Mennoniten blieben also unangefochten, auch
ein Zeichen der damals noch bestehenden geistlichen Macht der Ritterschaft. Von
strengeren Maßnahmen hören wir in der Folgezeit nur aus dem Gottorfer Anteil,
wahrscheinlich weil nur hier, und zwar in Eiderstedt ein heimliches Ge—
meindeleben der Taufgesinnten zu spüren war. Die Eiderstedter Geistlichkeit war
gut auf dem Posten und suchte nach dem Vorbilde des Superintendenten von Eitzen
die Sektierer zunächst mit Milde und guten Gründen von ihrer Ueberzeugung
abzubringen. Das half indessen nicht in allen Fällen. So hören wir, daß 1560
fünf, 1588 sechs widerspenstige Anabaptisten des Landes verwiesen wurden.
Ein sonderlich strenger Hüter der reinen Lehre im Eiderstedischen Lande war
Propst Georg Crusius in Koßtzenbüll. Nach vergeblichen Versuchen, im
Verein mit dem Staller die Wortführer der Wiedertäufer zu bekehren, erreichte
er endlich, daß die herzogliche Regierung sich der Sache annahm. Auf Befehl
Johann Adolfs wurde vom 13. bis 15. September 1008 auf dem
Rathause zu Schleswig ein Colloquium abgehalten. Auf der einen Seite saßen
der Kanzler D. Gutzloff, der Rat D. Schaffenrath, der Generalpropst Fabricius,
2) Auf der Feldflur, wo einst das Dorf Wüstenfelde lag, wurde ihm 1900 von den ver—
einigten Mennoniten Deutschlands ein Gedenkstein errichtet.
2) Vgl. z. B. Voß⸗Feddersen S. 18-21.