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B. 2, K. 0, 9 50. Die religiösen Freistätten
prachig: deutsch, niederländisch und französisch. Die französisch Sprechenden,
welche schon ab 16045 in der mit der größeren zugleich erbauten sog. kleinen re—
formierten Kirche ihren besonderen Gottesdienst hielten, trennten sich, nachdem sie
durch zahlreiche Refugièés Zuzug erhalten hatten, 10860 völlig von der Mutter—
gemeinde ab und bestanden als französisch-reformierte Gemeinde bis 1831. 1716
trennten sich auch die Hamburger Reformierten ab.
Die Taufgesinnten (Mennoniten), denen gleichzeitig mit den Refor—
mierten schon vor 1000 freies Wohnen und stiller Gottesdienst gestattet worden
war, erbauten sich 1074 an der Stätte des bisherigen Bethauses auf der „großen
Freiheit“ eine wirkliche Kirche, die, 1713 eingeäschert, alsbald wieder erstand.
Seit 1048 trennten sich die sog. Dompelaars“, welche die Taufe mittelst
Untertauchung vollzogen und das Abendmahl bei Nacht und mit ungesäuertem
Brote sowie mit vorangehender Fußwaschung hielten, von der großen sog. Fla—
minger Gemeinde ab; dies Schisma bestand jedoch nur ein Jahrhundert hin—
durch. Die Altonaer Mennonitengemeinde besteht noch heute, ist aber sehr klein
(1925: 87 Seelen)“).
Auch den Juden, welche schon unter Schauenburgischer Herrschaft Bürger—
recht und Religionsfreiheit in Altona erhalten hatten, wurden diese 1041 vom
Herzog-König bestätigt. Sie bekamen sogar das Privilegium einer beschränkten
Gerichtsbarkeit über ihre Glaubensgenossen, und der Oberrabbiner und zwei
Älteste der jüdischen Gemeinde zu Altona bildeten eine Art von Oberkonsistorium
für alle in den Königlichen Fürstentümern, ausser in Glückstadt, wohnhaften
Juden. Wann die erste Synagoge der (deutschen und polnischen) Juden erbaut
worden ist, steht nicht fest. Jedenfalls ging die vorhandene im Jahre 1711 in
Flammen auf, wurde aber 1716 wieder aufgebaut. Die von den deutschen
separierten portugiesischen Juden erbauten sich erst 1771 in der Beckergasse eine
Synagoge.
Altona, wie es unter den Schauenburgern von vornherein als religiöse
Freistätte entstanden ist, ward auch unter der königlichen Herrschaft als solche
erhalten, ja stets besonders privilegiert, ohne Zweifel nicht aus reiner Toleranz,
welche gerade der dänischen Regierung verhältnismäßig fern lag, sondern in dem
Interesse, die Königliche Stadt Altona dem streng lutherischen und lange Zeit
hindurch religiös recht intoleranten Hamburg gegenüber konkurrenzfähig zu er—
halten. In dem Privilegium, das König Friedrich IV. nach dem Brande von
1713 der Stadt erteilte, ward „allen und jeden, welche sich in Unsere Stadt
Altona zu wohnen begeben, von was Glaubenssieauchseinmögen,
ingleichen der Griechischen Religion zugethanen, nur die einzigen Soci—
nianer ausgenommen, eine vollkommene Gewissensfreiheit und Exer—
ritium ihrer Religien, laut der schon vorhin gedachten Unserer Stadt Altona er—
eilten Privilegien, verstattet, und sothane freie Ubung ihrer Religionen ihnen
mittelst diesem von neuem confirmieret.“ So ist denn Altona 'in einer Zeit der
religiösen Intoleranz die Zufluchts- und Heimstätte aller möglichen inländischen
und ausländischen Schwarmgeister und Sekten gewesen (vgl. oben S. 350)).
2) Vergl. B. C. Roosen, Gesch. der Mennonitengem. zu Hamburg und Altona. Hamb.
1886. 87. Bohten a. a. O. Bd. l, S. 270 -T354. Ebhrenberg a. a. O. VJI. Piper,
die Reformierten und die Mennoniten Altonas. 1893.
) Der ausführliche und gute Bericht von Bohten (II, S. 12 141) stellt eine förmliche
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