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B. 2, K. 0, 9 50. Die religiösen Freistätten
sollten) ward durch Privilegium vom 21. Februar 1023 den Mennoniten
freies exercitium religionis verstattet. Die in Eiderstedt zahlreich angesiedelten
Taufgesinnten wurden für die actus ministeriales nach Fr. verwiesen und
ihnen allen Befreiung von Eidespflicht und Waffendienst verliehen. Die Menno—
niten haben bis heute nur ein Bethaus gehabt und sind gegenwärtig auch im Aus—
sterben.
Durch Manifest vom 24. Februar 16025 ward auch den aus den Niederlanden
einwandernden Katholiken freie Religionsübung in Fr. zugesagt. Infolge—
dessen ward hier eine von Jesuiten bediente Missionsstation errichtet. Auch ihre
Wirksamkeit wurde weiter (1726) auf die Stadt beschränkt: es ward den Geist—
lichen extra verboten, an den im Lande verstreut wohnenden Glaubensgenossen
geistliche Amtshandlungen zu verrichten; nur die Kranken und Sterbenden in
hrem Hause mit den Sakramenten zu versehen war ihnen gestattet. Wer also
von den im Gottorfschen Gebiet zerstreut wohnenden Katholiken Taufe, Kopu—
lation oder Kommunion begehrte, mußte nach Fr. kommen. Die Katholiken
hielten ihren Gottesdienst lange Zeit hindurch in einem Privathause, eine Kirche
ward erst 1854 gebaut.
Erst von 16075 an siedelten sich auch Juden in Fr. an und erhielten freien
Gottesdienst und einen eigenen Friedhof.
Die hutherische Kirche ward 1049 50 erbaut. Die lutherische Ge—
meinde hatte bald die weitaus meisten Zugehörigen. Sie nahm insofern eine be—
sondere Stellung ein, als sie keiner Propstei unterworfen, sondern direkt dem
Generalsuperintendenten unterstellt ward.
Nur die genannten fünf Bekenntnisse hatten in Fr. ihre obrigkeitlich genehmigte
und garantierte Freiheit des öffentlichen Gottesdienstes. Aber die von Natur
toleranten Regenten der Stadt gaben gerne allen möglichen Sektierern Unter—
schlupf, und so ist Fr. im kleinen für das Gottorfer dasselbe gewesen, wie im grosien
Altona für das königliche Gebiet: ein richtiges „Ketzernest“'. Es ist noch heute
ein Unikum: ein Städtchen, in welchem fünf Konfessionen friedlich nebeneinander
wohnen“). Nach neuerer Zählung beherbergt Fr. 22160 Lutheraner, 84 Remon—
stranten, 27 Katholiken, 1I60 Mennoniten, 42 Juden und 31 Dissidenten).
4. Die katholische Freistatt Nordstrand.
Als die grosie und reiche Landschaft Nordstrand durch die furchtbare Flut vom
b1. Oktober 16034 fast vernichtet war (vgl. oben S. 109 f.), vermochten die
Einwohner aus eigener Kraft die Wiedereindeichung des zerstörten Landes nicht
fertig zu bringen — nur die Einwohner des Kirchspiels Pellworn hatten schon
1037 durch Wiederherstellung der alten Deiche den größten Teil ihres Landes
gesichert. Herzog Friedrich III. rief daher eine Gesellschaft von kapitalkräftigen
und im Deichbau besonders geschickten Niederländern ins Land, welchen
es auch zwischen 1084. und 1003 gelang das Gebiet zu bedeichen, das der heutigen
Insel Nordstrand entspricht (nehrere Köge sind später noch hinzugekommen). Die
Teilhaber der Interessentschaft waren fast ausschließlich Katholiken. Durch
»RLiteratur zu Friedrichstadt s. b. Witt, Quellen 8. v. Friedrichstadt.
Ferner: Harry Schmidt, Bilder aus der Geschichte der Stadt Fr. a. d. Eider, 1921.
Derselbe: Die Friedrichstädter Polizeivrotokolle (Quellen und Forschungen Bd. VIl, S.
265 ff. VII, S. 1ff., bes. S. 57 js.: Religionen und Sekten).
6) Mitteilung von Stadtsekretär Rühling in Friedrichstadt.