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KO stark beeinflusiten Kirchengesetzgebung Platz machte. Der Landgreve Baltha—
sar Wrestede und der Kanzler Johann Gekus aus Erfurt, der mit Luther zu—
sammen 1501 zu studicren begann, ein Humanist, waren stark bei der Einführung
der neuen Lehre beteiligt.
Im Stammlande kam es nicht zu einer kirchengesetzlichen Reformation, es sei
denn in Mölln, das, an Lübeck verpfändet, von hier aus 1531 eine Kirchen—
ordnung erhielt. Herzog Magnus vermied ein derartiges gesetzgeberisches Handeln,
weil er einerseits viel zu schwach war, um, wenn es sein musite, mit dem Schwerite
gegen Kaiser und Reich zu streiten, andererseits durch verwandtschaftliche Bande
des Blutes der Herzogin, der Schwester des Herzogs Heinrich von Wolfenbüttel,
des Führers der römischen Partei, gebunden war. Es blieb ihm nichts weiter
übrig als die Beobachtung einer reformationsfreundlichen Neutralität. So ver—
darb er es weder mit jenem Führer des alten Glaubens, seinem Schwager, noch
mit dem Landgrafen Philipp von Hessen, der an der Spitze der Protestanten
stand, dem mächtigen Haupt des Schmalkaldischen Bundes.
Aber insofern ist doch unter seiner Regierung von einer „Reformation“ zu
sprechen, als er sich seit 1823) um das lautere Gotteswort bemühte, wovon vor
allem seine Korrespondenz mit Luther und Philipp von Hessen Zeugnis gibt. Nach—
weislich seit 1828 verpflichtete er als Patron der Kirche die lutherischen Prediger,
„das Wort Gottes lauter und rein ane falseke Inforinge“ zu verkündigen. Daß
die Predigt des reinen Gottesworts der leitende Gedanke der neuen Glaubens
bewegung war, beweist der leider allzu knappe und ungenaue Bericht der Lbg.
KO. 1585, wonach im Herzogtum das „Licht“ des Wortes Gottes und der Ge
brauch „der heilwertigen Sakramente“ 1531 „verliehen“, daß es „allhie öffent—
lichen umb Johannis Baptistae Tag mitten im Sommer ist zu predigen an—
gefangen.“ Nach dem Bericht seines Urenkels') trat der Herzog in diesem Jahre
der Augsburgischen Konfession bei. Nachweislich hat man das Jahr 15531 als
das der Reformation Lauenburgs angesehen“).
Die lutherische Hältung des Fürsten beweist die Tatsache, daß er seine sämt—
lichen Töchter an bewußste Protestanten verheiratete, unter denen die Könige
Christian III. von Dänemark und Gustav Wasa von Schweden besondere Be—
achtung verdienen. Ebenso bedeutsam erscheint die Berufung eines aus der Witten—
berger Schule stammenden Juristen zum Rat und späteren Kanzler, des Andreas
von Barby').
Magnus J. hinterließ seinem einzigen Sohne Franz J. “) die Aufgabe, das
Reformationswerk zu vollenden. In seiner Kirchenpolitik war dieser in Sachen
des Bistums ebenso erfolglos wie sein Vater. Der Versuch, seinem Sohne
Magnus zum Bistum Ratzeburg zu verhelfen, mißlang. Mecklenburg hatte die
) St. A. Kiel Kopialbuch Magnus J., 1515—-57, Lbg. Mser. Nr. 53, u. a. Bestallungen
von Pastoren; Briefbücher 1523, 24, 27, 29. Urkunde Nr. 058 Bestallung des Pastors Nie.
Meine in Sahms 1535. Besonders: Rigsark. Kopenhagen, Breve til Dels med Bilag fra
Medlemmer af Hertughuset usw., beir. Prior H. Remstedt vom Kloster Reinfeld. 1540.
0) St. A. Kiel. I11 Mo. 1007.
u) Memorialbuch St. Petri zu Ratzeburg im 2. Pfarrarchiv, verfasit ea. 1620 von Pastor
Colerus-⸗Ratzeburg.
) Räördam, Kjöb. Unis. Hist. J 1808009, S. 420,24. Bricka, Daust Biogr. Lerikon,
Kop. 1887.
* St. A. Kiel, Landtagsverhandlungen, 1) 1 1 Mo. 1242.