Full text: Die Juden und das Wirtschaftsleben

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waren. Das durch ein gründliches und systematisches Studium 
der Quellen einwandfrei und im einzelnen festzustellen, wäre 
abermals eine dankbare Aufgabe für einen gescheiten Rechts- 
und. Wirtschaftshistoriker. Ich muß mich hier wieder mit der 
Hervorkehrung einiger weniger Stellen begnügen, die aber, wie 
mir scheint, schon genügen, um meine Behauptung als richtig zu 
erweisen. Da ist zunächst eine Stelle im Talmud und den Kodizes, 
die grundsätzlich die freie Konkurrenz zwischen Handel- 
treibenden anerkennt (also ein Geschäftsgebaren, das, wie wir 
in anderem Zusammenhange sahen, aller vorkapitalistischen und 
frühkapitalistischen Auffassung vom Wesen des anständigen 
Kaufmanns widersprach). B. m. fol. 602” lautet (in Sammter- 
scher Übersetzung): Mischna: „R. Jehuda lehrt: Der Krämer 
soll den. Kindern nicht Sangen und Nüsse verteilen, weil er sie 
dadurch gewöhnt, zu ihm zu kommen. Die Weisen jedoch 
erlauben es. Auch darf man nicht den Preis verderben. Die 
Weisen jedoch (meinen): sein Andenken sei zum Guten. Man 
soll nicht die gespalteten Bohnen auslesen. So entscheidet Abba 
Saul; die Weisen dagegen erlauben es.“ - 
Gemara: „Frage: Was ist der Grund der Rabbanen? 
Antwort: Weiler zuihm sagen kann: ich verteile 
Nüsse, verteile du Pflaumen“ (N. 
In der Mischna stand: „Auch darf man nicht den Preis ver- 
derben, die Weisen dagegen sagen, sein Andenken sei zum 
Guten usw. Frage: Was ist der Grund der Rabbanen? Weil 
er das Tor (den Preis) erweitert (herabsetzt).‘‘ Auf der Wanderung 
bis zum Schulchan Aruch sind dann die anti-gewerbefreiheitlichen 
Räsonnements ganz abgestorben und die „fortgeschrittene‘‘. Auf- 
fassung ist allein stehen geblieben: „Dem Krämer ist es 
erlaubt, den Kindern, die bei ihm kaufen, 
Nüsse und dergleichen zu schenken, um sie 
an.sich zu ziehen, auch kann er wohlfeiler, 
als der Marktpreis ist, verkaufen, und die 
Marktleute können nichts dagegen haben.“ 
(Ch. h. 228, 18.) 
Ähnlich lautet die Bestimmung Ch. h? 156, 7: (Kaufleute, die 
ihre‘ Waren in die Stadt bringen, unterliegen verschiedenen Be- 
schränkungen) „verkaufen aber die Fremden wohlfeiler oder ihre 
Waren besser als die Stadtleute, so können diese den Fremden 
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