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waren. Das durch ein gründliches und systematisches Studium
der Quellen einwandfrei und im einzelnen festzustellen, wäre
abermals eine dankbare Aufgabe für einen gescheiten Rechts-
und. Wirtschaftshistoriker. Ich muß mich hier wieder mit der
Hervorkehrung einiger weniger Stellen begnügen, die aber, wie
mir scheint, schon genügen, um meine Behauptung als richtig zu
erweisen. Da ist zunächst eine Stelle im Talmud und den Kodizes,
die grundsätzlich die freie Konkurrenz zwischen Handel-
treibenden anerkennt (also ein Geschäftsgebaren, das, wie wir
in anderem Zusammenhange sahen, aller vorkapitalistischen und
frühkapitalistischen Auffassung vom Wesen des anständigen
Kaufmanns widersprach). B. m. fol. 602” lautet (in Sammter-
scher Übersetzung): Mischna: „R. Jehuda lehrt: Der Krämer
soll den. Kindern nicht Sangen und Nüsse verteilen, weil er sie
dadurch gewöhnt, zu ihm zu kommen. Die Weisen jedoch
erlauben es. Auch darf man nicht den Preis verderben. Die
Weisen jedoch (meinen): sein Andenken sei zum Guten. Man
soll nicht die gespalteten Bohnen auslesen. So entscheidet Abba
Saul; die Weisen dagegen erlauben es.“ -
Gemara: „Frage: Was ist der Grund der Rabbanen?
Antwort: Weiler zuihm sagen kann: ich verteile
Nüsse, verteile du Pflaumen“ (N.
In der Mischna stand: „Auch darf man nicht den Preis ver-
derben, die Weisen dagegen sagen, sein Andenken sei zum
Guten usw. Frage: Was ist der Grund der Rabbanen? Weil
er das Tor (den Preis) erweitert (herabsetzt).‘‘ Auf der Wanderung
bis zum Schulchan Aruch sind dann die anti-gewerbefreiheitlichen
Räsonnements ganz abgestorben und die „fortgeschrittene‘‘. Auf-
fassung ist allein stehen geblieben: „Dem Krämer ist es
erlaubt, den Kindern, die bei ihm kaufen,
Nüsse und dergleichen zu schenken, um sie
an.sich zu ziehen, auch kann er wohlfeiler,
als der Marktpreis ist, verkaufen, und die
Marktleute können nichts dagegen haben.“
(Ch. h. 228, 18.)
Ähnlich lautet die Bestimmung Ch. h? 156, 7: (Kaufleute, die
ihre‘ Waren in die Stadt bringen, unterliegen verschiedenen Be-
schränkungen) „verkaufen aber die Fremden wohlfeiler oder ihre
Waren besser als die Stadtleute, so können diese den Fremden
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