Full text: Die Juden und das Wirtschaftsleben

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[V. Die rassenmäßige Begründung volklicher Eigenarten 
Das Ergebnis unserer bisherigen Untersuchungen ist dieses: 
sehr wahrscheinlich ist der anthropologische Charakter der Juden 
ebenso wie ihr geistiges Wesen seit mehreren tausend Jahren 
konstant geblieben, weisen beide während einer sehr langen 
Periode, vielleicht sogar während der ganzen „historischen‘‘ 
Zeit, ein bestimmtes, ein eisernes Gepräge auf. 
Was ist mit dieser Feststellung nun bewiesen? Etwa daß 
die geistige Eigenart der Juden rassenmäßig begründet sei? 
Die dogmatischen Vertreter des‘ Rassenglaubens antworten: 
natürlich ja; wir, die wir kritisch verfahren wollten, müssen ant- 
worten: nein — bewiesen ist noch gar nichts. 
Es verlohnt sich wohl, den Beweisführungen unserer 
„Rassentheoretiker‘ nachzugehen, um zu sehen, wie alle 
ihre Behauptungen vollkommen in der Luft schweben; wie sie 
Sätze zweifelhaftester Gültigkeit‘ mit einer Sicherheit aufstellen, 
die eben nur der durch keine Erkenntnisskrupel getrübte Glaube 
aufzubringen imstande ist. Die meisten Vertreter der „Rassen- 
theorie‘ (ich brauche nicht immer zu betonen, daß ich damit 
nur diejenigen meine, die durch ihre voreiligen Schluß- 
folgerungen diese an sich höchst wertvolle Methode kompromittiert 
haben, nicht etwa alle diejenigen, die. von der: überragenden 
Bedeutung des „Rassenfaktors‘““ in der Geschichte überzeugt 
sind — zu diesen gehöre ich selber und ich glaube, daß gerade 
im Interesse einer wissenschaftlichen ‚„Rassentheorie‘“ die unzu- 
längliche ‚Art aufgedeckt werden muß, mit der bisher in zahl- 
reichen Fällen das Problem behandelt ist), alsdann (in diesem 
Sinne)> die meisten Vertreter der Rassentheorie geben sich nicht 
sinmal die Mühe, einen a posteriori-Beweis für die Richtigkeit 
der von ihnen aufgestellten Behauptungen zu erbringen. Sie 
kommen vielmehr zu ihrer Einsicht auf ganz direktem Wege, 
vermittels des. ‚sehr einfachen: Schlusses: Rassen haben eine 
spezifische geistige Eigenart: — diese Bevölkerungsgruppe, also 
in unserem Falle: die Juden sind eine Rasse —, folglich haben 
die Juden eine rassenmäßig begründete Eigenart; oder: folglich 
ist die an den Juden heute festgestellte . Eigenart in: ihrer 
Rassenbesonderheit begründet. 
Es gilt nun mit aller Entschiedenheit auszusprechen, daß 
für die Richtigkeit dieses Satzes sich kein zwingender Beweis
	        
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