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[V. Die rassenmäßige Begründung volklicher Eigenarten
Das Ergebnis unserer bisherigen Untersuchungen ist dieses:
sehr wahrscheinlich ist der anthropologische Charakter der Juden
ebenso wie ihr geistiges Wesen seit mehreren tausend Jahren
konstant geblieben, weisen beide während einer sehr langen
Periode, vielleicht sogar während der ganzen „historischen‘‘
Zeit, ein bestimmtes, ein eisernes Gepräge auf.
Was ist mit dieser Feststellung nun bewiesen? Etwa daß
die geistige Eigenart der Juden rassenmäßig begründet sei?
Die dogmatischen Vertreter des‘ Rassenglaubens antworten:
natürlich ja; wir, die wir kritisch verfahren wollten, müssen ant-
worten: nein — bewiesen ist noch gar nichts.
Es verlohnt sich wohl, den Beweisführungen unserer
„Rassentheoretiker‘ nachzugehen, um zu sehen, wie alle
ihre Behauptungen vollkommen in der Luft schweben; wie sie
Sätze zweifelhaftester Gültigkeit‘ mit einer Sicherheit aufstellen,
die eben nur der durch keine Erkenntnisskrupel getrübte Glaube
aufzubringen imstande ist. Die meisten Vertreter der „Rassen-
theorie‘ (ich brauche nicht immer zu betonen, daß ich damit
nur diejenigen meine, die durch ihre voreiligen Schluß-
folgerungen diese an sich höchst wertvolle Methode kompromittiert
haben, nicht etwa alle diejenigen, die. von der: überragenden
Bedeutung des „Rassenfaktors‘““ in der Geschichte überzeugt
sind — zu diesen gehöre ich selber und ich glaube, daß gerade
im Interesse einer wissenschaftlichen ‚„Rassentheorie‘“ die unzu-
längliche ‚Art aufgedeckt werden muß, mit der bisher in zahl-
reichen Fällen das Problem behandelt ist), alsdann (in diesem
Sinne)> die meisten Vertreter der Rassentheorie geben sich nicht
sinmal die Mühe, einen a posteriori-Beweis für die Richtigkeit
der von ihnen aufgestellten Behauptungen zu erbringen. Sie
kommen vielmehr zu ihrer Einsicht auf ganz direktem Wege,
vermittels des. ‚sehr einfachen: Schlusses: Rassen haben eine
spezifische geistige Eigenart: — diese Bevölkerungsgruppe, also
in unserem Falle: die Juden sind eine Rasse —, folglich haben
die Juden eine rassenmäßig begründete Eigenart; oder: folglich
ist die an den Juden heute festgestellte . Eigenart in: ihrer
Rassenbesonderheit begründet.
Es gilt nun mit aller Entschiedenheit auszusprechen, daß
für die Richtigkeit dieses Satzes sich kein zwingender Beweis