Henricus Bodo alias Henricus Angelonius 21
felder Reform ein Werk des Kluser Mönches Henricus Bodo ist. Die auf-
fällige Namensübereinstimmung legt diese Vermutung nahe,
Welche Gründe lassen sich zur Begründung dieser Vermutung anführen,
und wieviel an Beweiskraft ist ihnen beizumessen? Ein sehr gewichtiges
und überzeugendes Moment ist in erster Linie die schon J. Linneborn? auf-
gefallene, über große Teile des Traktats sich erstreckende wörtliche Über-
einstimmung mit Bodos Kluser Chronik. Es läßt sich schlechterdings kaum
vorstellen, wie ein Schriftsteller ohne Angabe seiner Quelle in so umfang-
reicher Weise einen anderen Autor hätte ausschreiben.sollen.? Fast in ihrer
gesamten Ausdehnung sind die Kapitel 3-6 und 14-17 des Traktats
wörtlich aus Bodos Kluser Chronik übernommen. Es sind innerhalb dieser
Kapitel nur solche Abschnitte ausgefallen, die als speziell für Klus gültig,
z. B. Besitzveränderungen, in der allgemeineren Darstellung des Traktats
natürlich keinen Platz hatten. Oder es fehlen solche Abschnitte — wie die
Bemerkung über die Reform des Klosters Reinhausen —-, die in dem
Traktat ein besonderes Kapitel erhalten haben, Andererseits weist der
Traktat ein ziemliches Plus gegenüber der Chronik auf, da die letztere
gegebenerweise nur das auf das Kloster Klus Bezügliche bringt, während
der Traktat die Anfänge der Geschichte der Bursfelder Union insgesamt
zeigen will. Das also unzweifelhaft bestehende Abhängigkeitsverhältnis des
Traktats von Bodos Chronik läßt sich vernünftig gar nicht anders erklären,
als daß Bodo Abschnitte eines ersten Werkes, d. i. der Chronik, zum Teil in
einer späteren Schrift, d.i. dem Traktat, verwertet hat. Denn daß der
Traktat das jüngere Werk ist, ergibt sich aus der in der Kölner Handschrift
vorgefundenen Jahreszahl 1537, die dem Titel beigefügt ist und am Ende
des Vorworts steht und die mit den aus Bodos Leben bekannt gewordenen
Daten sich gut in Übereinstimmung bringen 1äßt.
Aber es lassen sich noch andere Gründe anführen für Bodos Autorschaft
an dem Traktat, Es ergibt sich aus ihm die sichere Tatsache, daß an seiner
Abfassung jemand ein besonderes Interesse hatte, die Anfänge der Reform
nach Klus zu verlegen, nicht um die Wahrheit umzubiegen, sondern ihr
zum Recht zu verhelfen. Dies Interesse mußte vor allem ein Kluser Mönch
haben. Von allen bisher bekannt gewordenen frühen Schriftstellern über
die Bursfelder Reform tut dies allein Bodo? in besonders betonter Weise
* J. Linneborn, Reformation S. 6.
®* Dem widerspricht auch die bisher bekannte Überlieferungsgeschichte beider
Werke. Der Traktat ist nach dem Vorwort im Jahre 1537 geschrieben. Um die
gleiche Zeit besaß Bodo seine Kluser Chronik noch in seinem Besitz, denn
er hat noch bis 1539 daran geschrieben. Auch aus späterer Zeit ist aus der bisher
bekannt gewordenen Literatur ein Einfluß von Bodos Schriften nicht erweisbar.
3 Auch der mehr von Johannes Busch abhängige Hildesheimer Benediktiner
Johannes Legatius von St. Godehardi (s. oben S. 3) betont in seiner Kloster-
chronik, daß Klus den Anfang der Reform sah.