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Halt zu gebieten und die Magyaren zu zwingen, sich mit ihren
eigenen nationalen Kräften zu bescheiden. Ein Teil der Magyaren
wird an der Südgrenze an die Slowakei fallen, dafür aber werden
slowakische Minoritäten, die ansehnlich genug sind, in Magyarien
bleiben.
Ich habe bereits gesagt, daß die ungarländischen Kleinrussen
den Wunsch hegen, ein autonomer Bestandteil des tschecho
slowakischen Staates zu werden.
Es ist auch ein Antrag aufgetaucht, die Slowakei mit Jugo
slawien durch einen Korridor zu verbinden; er würde bei Preßburg
beginnen und sich längs der niederösterreichischen und steier
märkischen Grenze bis zur Mur hinziehen; dieses Ländergebiet
umfaßt einen Teil Ungarns, ist hauptsächlich von Deutschen be
wohnt, hat kroatische Kolonien und eine slowenische Minorität.
Dieser Korridor könnte, sofern er dem tschechoslowakischen oder
jugoslavischen Staate zufiele, internationalisiert werden. Jeden
falls muß aber die Bahn von Bratislava (Preßburg) zum Meere
internationalisiert werden.
14) Die Kleinrussen in Galizien und der Bukowina werden
über ihre Zukunft und insbesondere über ihr Verhältnis zu Polen
und zur Ukraine entscheiden.
15) Die magyarische Nation wird einen selbständigen Staat
bilden.
16) Die Rumänen in Österreich, Ungarn und Rußland werden
mit Rumänien vereinigt werden,
17) Die Jugoslaven bilden eine selbständige Föderation
unter Führung Serbiens. Montenegro wird sich durch Parlaments
beschluß über die Frage der Zuteilung zu Serbien aussprechen.
18) Bulgarien wird im Rahmen seiner Vorkriegsgrenzen an
erkannt werden; es kann noch einen Teil des türkischen Gebietes
erhalten.
IQ) Albanien bleibt frei, oder schließt sich in Personalunion
an Serbien oder Griechenland an, je nach Beschluß der Albaner
selbst. Ein deutscher Fürst ist ausgeschlossen; dasselbe gilt von
allen von Österreich und Deutschland abhängigen Fürsten.
20) Die Türkei wird, wie dies die Verbündeten in der an
Präsidenten Wilson gerichteten Note festgesetzt haben, in Europa
kein Land mehr beherrschen. Konstantinopel und die Dardanellen
werden vorläufig von einer Verbündeten-Kommission verwaltet