Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

VIII. Arbeit an sich, Arbeit samt Ergebnis. . 91 
Arbeit als solcher das Augenmerk zuwenden, indem _sie das bei ge- 
höriger Arbeit und Fernbleiben zufälliger Hindernisse unausdlerb- 
liche Resultat dreingehen lassen, oder ob sie TE Arber rom 
SEEN ITS ETSSUNIESES In Betracht ziehen, Thr® Intention auf dieses 
Ergebnis richten, indem ihnen die Thätigkeit als verlaufende nur als 
der unvermeidliche Weg zur Erreichung des bezweckten Er- 
gebnisses erscheint. Denn wenn man letzterenfalls sagen kann, dafs 
sie den durch die Arbeit herbeizuführenden Erfolg, das durch die 
Arbeit herzustellende Werk vereinbaren, so ist damit immerhin Arbeit 
vereinbart, da jener Erfolg oder jenes Werk nicht durch Zauber, 
sondern nur durch Arbeit herbeigeführt werden kann und mit der 
Zusage dieser Herbeiführung das dafür unentbehrliche Mittel der 
Arbeit zugesagt wird. Die Hehe‘ "hs agaelhet ist Arbeit, Wer 
columnam transportandam verspricht, verspricht die Beförderung einer 
Säule, einerlei ob er die verlaufende Transportbewegung oder ihr 
Endresultat, die Versetzung der Säule an eine andere Stelle, sich 
vorstellt. Das nämliche gilt natürlich vom Menschentransport. Es 
ist z. B. für das Dasein der Kutscherarbeit und daher eines mit dem 
Kutscher geschlossenen Arbeitsvertrags irrelevant, ob: der Kutscher 
den‘ Arbeitgeber (Fahrgast) eine halbe Stunde in den Strafsen umher- 
führen soll — welchenfalls der Arbeitgeber die Arbeit als solche im 
Auge hat — oder ob der Kutscher den Arbeitgeber nach dem etwa 
eine halbe Stunde entfernten Reichstagsgebäude führen soll — welchen- 
falls der Arbeitgeber nicht die Arbeit als solche, sondern einen durch 
die Arbeit herbeizuführenden Erfolg im Auge hat. Dafs, obgleich der 
Arbeitgeber hier das Gewicht auf das Resultat der Arbeit legt, auch 
im letzteren Fall Arbeit vereinbart ist, kann nicht verneint werden. 
Auch ist die Arbeit in beiden Fällen von der nämlichen Art, d. h. 
Kutscherarbeit. Niemand kann dem in der Vornahme der Leistung 
begriffenen (über die Strafse fahrenden) Arbeitnehmer anmerken, ob 
er die Arbeit als solche, oder die Arbeit in Ansehung ihres Ergeb- 
nisses vornimmt. Dafs er im zweiten Fall noch einer gewissen Auf- 
merksanıkeit und Einschlagung einer gewissen Richtung bedarf, um 
das gesteckte Ziel zu erreichen, begründet nieht eine andere Art der 
Arbeit. Und wenn der Kutscher den Fahrgast auf einem großen 
Umweg oder in gefährlicher Hast oder im langsamsten Tempo ans 
Ziel bringt, .so könnte sich hier oder schon unterwegs leicht zeigen, 
dafs der Arbeitgeber, dem es im zweiten Fall auf das Ergebnis an- 
kommt, durchaus nicht alles Gewicht auf das Krgebnis der Arbeit 
legt, nicht gänzlich von der Arbeit als solcher Umgang nimmt. That- 
sachen der Wahrnehmung werden nicht dadurch verändert, dafs man
	        
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