Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

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Inhalt, 
Seite 
drücke ausschliefslich zur Bezeichnung der Rechtsstellung. Arbeiter 
und Arbeitnehmer. Unternehmer und Arbeitgeber. Zwischenmeister. 
Rechtliche Hineinziehung Dritter in das Arbeitsverhältnis 60. 
Zweites Kapitel. Arbeit ... ... «+ - ö 
I. Arbeitszusage, ausdrückliche und stillschweigende. Zu- 
sage im Vollzug gelegen 69. — IL. Arbeit als prinzipale Leistung 71. — 
III. Definition der Arbeit als möglichen Gegenstands des Arbeits- 
vertrags: Thätigkeit, menschliche Thätigkeit, ‚fähig, ein fremdes Be- 
dürfnis zu befriedigen, entgeltbare 72. — IV. Motive der Arbeit für 
den Begriff gleichgültig. Kinderarbeit 76. — V. Berufsvorbereitung 
nicht Arbeit. Lehrverhältnis, eigentliches und uneigentliches 79. — 
VI. Nationalökonomische Definitionen. Die Arbeit im Rechtssinn für 
den Verrichter kein Vermögensaufwand. Verhältnis zu den „Auf- 
wendungen“ 81. — VII. Arten der Arbeit 88. — VIII Seiten der 
Arbeit: Arbeit an sich, Arbeit samt Ergebnis. Realisierung dieses 
Unterschieds durch die Grundformen des Arbeitsvertrags 90. — 
IX. Direktion der Arbeit. Gegenstände der Direktion im einzelnen. 
Subjekte der Direktion 93. — X. Verrichter der Arbeit. Verrichtung 
und Leistung. Verrichtung durch Gehülfen des Arbeitnehmers. 
Rechtsverhältnis des Gehülfen zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber 97, — 
XI. Empfänger der Arbeit. Empfang durch den Arbeitgeber; durch 
einen anderen Arbeitnehmer des Arbeitgebers; durch Dritte. Recht- 
liche Stellung des Empfängers 106. — XII Negative Erfordernisse 
der Arbeit. Rechtswidrige Arbeit. Moralwidrige Arbeit, z. B. Streik- 
arbeit 110. 
Drittes Kapitel. Entgelt . oo... 
I. Bezeichnungen 118. — II Im Vollzug enthaltene Ver- 
einbarung 120. — III. Vom Vollzug getrennte Vereinbarung. Ins- 
besondere stillschweigende Vereinbarung, voraussetzend 1. Verein- 
barung der Arbeit, 2. Umstände, nach welchen die Arbeit nur gegen 
Vergütung zu erwarten ist 121. — IV. Fehlen und Unvollständigkeit 
der Vereinbarung. Ergänzung 128, — V, Natur des Entgelts. Entgelt 
nicht Schadensersatz 135. — VI, Entgelt nicht Ersatz von Auf- 
wendungen oder Auslagen. Im Entgelt begriffener Auslagenersatz, 
Ausscheidung desselben. Natur des Entgelts bei Leistung der Arbeit 
mittels Dritter, Folgerungen für Beschlagnahme und Aufrechnung. 
Gehülfenlohn als ersparte Aufwendung bei Nichtleistung der Arbeit 
136. — VII. Entgelt ist Gegenleistung, Schadensersatzfunktion der 
sogenannten Vergütung bei Nichtleistung der Arbeit 147. — VIIL Leib- 
rente kann nicht Entgelt im Arbeitsvertrag sein 150. — IX. Vergütung 
als Vermögenszuwendung, Geldvergütung 153. — X. Arten der Ver- 
gütung, Unterlassen. Geben und Thun. Bedeutung der Arbeit als 
Vergütung, „Gegenarbeit“, Arbeit als Entgelt nicht möglich bei 
Dienst- und Werkvertrag. Bestimmung der Vergütungsart. Natural- 
vergütung 155. — XI. Umfang der Vergütung. Lohnsatz, Quote. 
Zahlungszeit, Empfänger und Entrichter 164. — XII Ungültigkeit 
der Entgeltzusage: 1. Gröfsenmifsverhältnis zur Arbeitsleistung, 
69-— 118 
118—176
	        
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