Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

Inhalt. 
2. gesetzlich unverbindliche Entgeltzusage, 3. unmoralischer Kausal- 
verband zwischen Arbeit und Entzelt 170. 
Viertes Kapitel. Sachleistung neben Arbeit .. ... 
I. Bedeutung für den Begriff des Arbeitsvertrags. Ver- 
haltungsweisen des Rechts: Kumulation, Absorption, Kombination 
176. — IL Die Sachleistung entweder Veräufserung oder Gebrauchs- 
üherlassung (Verkäufer- oder Vermieterleistung), Aufwendung 178. — 
it esofaliche Fälle von Absorption der Sachleistung 182. — 
IV. Gesetzlich nicht geregelte Fälle. Entscheidung derselben. KEin- 
heit der Zeit oder des Entgelts nicht mafsgebend. Inneres Verhältnis 
der entgoltenen Leistungen mafsgebend: relative Selbständigkeit 
oder Unselbständigkeit. Fälle mit Veräufserung, Fälle mit Ge- 
brauchsüberlassung. Sachherstellung zur Gebrauchsüberlassung 188, — 
V. Zusammenfassung. Ergänzung der Definition des Arbeitsvertrags, 
Fragestellung für das Folgende 200. "NL Nat des absorbierenden 
Vertrags bei Gebrauchsüberlassung neben Arbeit, insbesondere bei 
Gebrauchsüberlassung einer herzustellenden Sache 201, "uf atur 
des absorbierenden Vertrags bei Veräufserung neben Aybeit, Ins- 
besondere Werklieferungsvertrag, ein qualifizierter Werkvertrag. 
Unerklärlicher Ausschlufs des Pfandrechts des Bauhandwerkers. 
Vertretbare und unvertretbare Sachen 206. 
Fünftes Kapitel. Unwesentlicher Inhalt. Herkunft des 
Inhalts. Verhältnis der Rechtsfolgen zum Inhalt .. . .. 
I. Verhältnis des unwesentlichen zum wesentlichen Inhalt 
217. — IL Ausführungsbestimmungen 218. — III. Änderungsbestim- 
mungen 219, — IV. Zusatzbestimmungen, insbesondere Ermächtigung 
des Arbeitnehmers. Umfang der Vollmacht weitern Sinnes 220. — 
V. 1. Bestimmung des Inhalts durch die überwiegende Partei. KEin- 
seitiges Vertragsformular. Einflufs Dritter. 2, Gesetzliche Taxen 
und Inhaltsrubriken. Arbeitsordnung, insbesondere obligatorische. 
Vereinbartes Vertragsformular. Tarifvertrag 227. — VI. Dem Inhalt 
konforme und nicht konforme Rechtsfolgen, z. B. Schutzpflicht des 
Arbeitgebers. „Vertragswidriges Verhalten“, „vertragsmäfsige 
Leistung“ 9236. 
Sechstes Kapitel. Eingehung . ... 0.0... 
I. Übersicht 246. — IL Schriftform 247. — IIL Handlungs- 
unfähigkeit eines Kontrahenten. Vertretung: 1. Stellvertretung, 
2. Einwilligung, 3. Ermächtigung 249. — IV. Rechtsverhältnis unter 
den Kontrahenten als Hindernis der Eingehung eines Arbeitsvertrags, 
Gemeindevertreter. Gerichtsvollzieher. Ehegatten und Verwandte 
254. — V. Rechtspflicht zur Eingehung oder Nichteingehung, durch 
Gesetz oder durch Vertrag begründet 259, 
Siebentes Kapitel. Gesetzliche Typen. ...... " 
I. Der Gattungsbegriff aus den gesetzlichen Typen abstrahiert. 
Merkmale des Typus 264. — I{. Dienstvertrag 265. — IIl. Werk. 
vertrag, Beweis seiner Natur als Arbeitsvertrar. Werklieferungs- 
IX 
Seite 
176—217 
917—.9246 
246— 9264 
264.244
	        
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