Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

Inhalt. 
Drittes Kapitel. Unterzeit und Überzeit .... 
I. Negative Nichteinhaltung der Arbeitszeit, Unterzeit, 
vorläufiger Hinweis auf die Rechtsfolgen 497. — II. Positive Nicht- 
einhaltung der Arbeitszeit. Überzeit. Begriff derselben. Unerheblich 
ihre Länge und Lage, der Umfang der Arbeitsperiode und des lohn- 
messenden Zeitabschnitts. Irregularität als Kennzeichen, Art, Ort 
and zeitliche Lage der Überarbeit im Verhältnis zur Normalarbeit 
199. — IIL Vorläufiger Hinweis auf die Rechtsfolgen der Überzeit 506. 
XI 
Seite 
497— 507 
Vierter Abschnitt, 
Vertragszeit. 
Erstes Kapitel. Begriff. Verhältnis zu den Grundformen. 
Regelung . 5% ı © @ . 508—515 
1. Definition. Terminologie, Begrenzung des Themas 508. — 
1II. Verhältnis zu Zahlungs- und zu Arbeitszeit 510. — III. Verhältnis 
zu den Grundformen. Zeitlohnvertrag: Korrespondenz von lohn- 
messendem Zeitabschnitt und Kündigungsfrist. Akkord: Vorkommen 
bestimmter und unbestimmter Vertragszeit 510. — IV. Urheber der 
Bestimmung der Vertragszeit 514. 
Zweites Kapitel. Anfang. Bestand. Natürliche Be- 
EreNZUNg . 0 0 0 00000 00. 515—537 
I. Suspensivbedingung. Anfangstermin 515. — II. Mangel 
der Vollwirksamkeit, Wirksamkeit in der Zwischenzeit 516. — 
III. Kündigung vor Eintritt der Bedingung oder des Anfangstermins 
518. — IV. Bedeutung des Anfangs der Vertragszeit 521. — V. Dem 
Anfang nach bestimmtes, dem Ende nach unbestimmtes Arbeits- 
verhältnis mit Festsetzung einer Minimaldauer. Unmittelbare und 
mittelbare Bestandsicherung. Verhältnis zur Endbestimmung 522, — 
VI. Natürliche Begrenzung, Verhältnis zur Endbestimmung. Vor- 
kommen bei Zeitlohnvertrag und Akkord. Praktische Bedeutung des 
Daseins oder Fehlens natürlicher Begrenzung 525. — VII. Möglichkeit 
vertraglicher Endbestimmung bei natürlicher Begrenzung: beim 
Zeitlohnvertrag, beim Akkord. Lieferzeit 530. — VIII. Möglichkeit 
der Kündigung bei natürlicher Begrenzung: sie ist bald absolut 
zulässig, bald dispositiv zulässig, bald dispositiv unzulässig 532. — 
IX. Umwandlung eines natürlich begrenzten Arbeitsverhältnisses in 
zines von unbestimmter Vertragszeit 536. 
Drittes Kapitel. Gesetzliche und vertragliche End- 
bestimmung 1. 0 ee 
I. Arten der Endbestimmung 537. — II. Gesetzliche End- 
bestimmung 5838. — IIL Vertragliche Endbestimmung. Begriff der 
„vertragsmäfsigen Zeit“ 539, — IV. Rechtliche Bedeutung der Länge 
der vertragsmäfsigen Zeit. Fortgeltung des $ 124* GewO. „Dauerndes 
Dienstverhältnis“ 543. — V. Keine Kündigung erforderlich bei ver- 
traglicher Endbestimmung. Die Ausbedingung des Kündigungs- 
arfordernisses reduziert die vertragliche Endbestimmunz auf die Be-
	        
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