Inhalt.
Drittes Kapitel. Unterzeit und Überzeit ....
I. Negative Nichteinhaltung der Arbeitszeit, Unterzeit,
vorläufiger Hinweis auf die Rechtsfolgen 497. — II. Positive Nicht-
einhaltung der Arbeitszeit. Überzeit. Begriff derselben. Unerheblich
ihre Länge und Lage, der Umfang der Arbeitsperiode und des lohn-
messenden Zeitabschnitts. Irregularität als Kennzeichen, Art, Ort
and zeitliche Lage der Überarbeit im Verhältnis zur Normalarbeit
199. — IIL Vorläufiger Hinweis auf die Rechtsfolgen der Überzeit 506.
XI
Seite
497— 507
Vierter Abschnitt,
Vertragszeit.
Erstes Kapitel. Begriff. Verhältnis zu den Grundformen.
Regelung . 5% ı © @ . 508—515
1. Definition. Terminologie, Begrenzung des Themas 508. —
1II. Verhältnis zu Zahlungs- und zu Arbeitszeit 510. — III. Verhältnis
zu den Grundformen. Zeitlohnvertrag: Korrespondenz von lohn-
messendem Zeitabschnitt und Kündigungsfrist. Akkord: Vorkommen
bestimmter und unbestimmter Vertragszeit 510. — IV. Urheber der
Bestimmung der Vertragszeit 514.
Zweites Kapitel. Anfang. Bestand. Natürliche Be-
EreNZUNg . 0 0 0 00000 00. 515—537
I. Suspensivbedingung. Anfangstermin 515. — II. Mangel
der Vollwirksamkeit, Wirksamkeit in der Zwischenzeit 516. —
III. Kündigung vor Eintritt der Bedingung oder des Anfangstermins
518. — IV. Bedeutung des Anfangs der Vertragszeit 521. — V. Dem
Anfang nach bestimmtes, dem Ende nach unbestimmtes Arbeits-
verhältnis mit Festsetzung einer Minimaldauer. Unmittelbare und
mittelbare Bestandsicherung. Verhältnis zur Endbestimmung 522, —
VI. Natürliche Begrenzung, Verhältnis zur Endbestimmung. Vor-
kommen bei Zeitlohnvertrag und Akkord. Praktische Bedeutung des
Daseins oder Fehlens natürlicher Begrenzung 525. — VII. Möglichkeit
vertraglicher Endbestimmung bei natürlicher Begrenzung: beim
Zeitlohnvertrag, beim Akkord. Lieferzeit 530. — VIII. Möglichkeit
der Kündigung bei natürlicher Begrenzung: sie ist bald absolut
zulässig, bald dispositiv zulässig, bald dispositiv unzulässig 532. —
IX. Umwandlung eines natürlich begrenzten Arbeitsverhältnisses in
zines von unbestimmter Vertragszeit 536.
Drittes Kapitel. Gesetzliche und vertragliche End-
bestimmung 1. 0 ee
I. Arten der Endbestimmung 537. — II. Gesetzliche End-
bestimmung 5838. — IIL Vertragliche Endbestimmung. Begriff der
„vertragsmäfsigen Zeit“ 539, — IV. Rechtliche Bedeutung der Länge
der vertragsmäfsigen Zeit. Fortgeltung des $ 124* GewO. „Dauerndes
Dienstverhältnis“ 543. — V. Keine Kündigung erforderlich bei ver-
traglicher Endbestimmung. Die Ausbedingung des Kündigungs-
arfordernisses reduziert die vertragliche Endbestimmunz auf die Be-