Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

Inhalt. 
XV 
Saita 
hinsichtlich der Vergütung: Fälligkeit der Vergütung und des Aus- 
lagenersatzes, Rückerstattung des Pränumerierten, Einbufse bis 
dahin verdienter Vergütung wegen Wegfalls des Interesses 641. — 
IV. Schadensersatzpflicht bei unbefristeter Kündigung. Singuläre 
Natur dieser Rechtsfolge 646. — V. Zeugnispflicht, Konkurrenzklausel, 
Endigung eines Mietverhältnisses, Rückerstattungspflicht des Arbeit- 
nehmers., Endigung seiner Vollmacht. Endigung seiner Anzeige- 
nflicht und dergleichen 651. 
Fünfter Abschnitt. 
Naturalvergütung. 
Erstes Kapitel. Die Naturalvergütung in den Gesetzen 654—675 
I. Systematische Bedeutung der Naturalvergütung. Ver: 
breitung. Geschichtliche Stellung 654. — IL Vorkommen im BGB. 
Häusliche Gemeinschaft ($ 617), Verhältnis zur Naturalvergütung. 
Erfordernisse. Häusliche Gemeinschaft bei juristischen Personen, 
„Die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung“ ist nicht 
Naturalvergütung 657. — III. BGB. 8 618 Abs. 2. Rechtsfolgen der 
häuslichen Gemeinschaft. Nichterfüllung der durch $ 618 cit. 
gesetzten Pflichten 668. — IV. Handelsgesetzbuch 667. — V. See- 
mannsordnung, Flöfsereigesetz, Arbeiterversicherungsgesetze 669. — 
VI. Nichterwähnung in GewO. und BiSchG. Indirekte Berück- 
sichtigung in Reichsgesetzen 672. — VII. Mängel der gesetzlichen 
Regelung. Wichtiges Prinzip der Seemannsordnung 674. 
Zweites Kapitel. Abgrenzung . . . - . . . 675—689 
I, Naturalleistung überhaupt 675. — II Unterscheidung der 
Naturalvergütung von Leistung an Erfüllungsstatt. Truckverbot 
der GewO. ist nicht Verbot der Naturalvergütung 676. — IIL Unter- 
scheidung von der Naturalleistung zur Ermöglichung oder Förderung 
der Arbeit 680. — IV. Unterscheidung von der Wohlfahrtseinrichtung 
684. — V. Miete mit Arbeit als Mietzins einerseits, Arbeitsvertrag 
mit Sachnutzung als Naturalvergütung andererseits: Unterscheidungs- 
merkmale 686. 
Drittes Kapitel. Konsumtibilien . . . . . +. +00. 404 
I. Konsumtibilien und Erwerbsgelegenheit als Hauptarten 
der Naturalvergütung. Begriff der Konsumtibilien. Wohnung, 
Nahrung, Kleidung, Bedienung, freie Fuhren, Heizung und Be- 
leuchtung 689. — Il. Bernfliche Ausbildung des Lehrlings 692. — 
II. Teilnahme Angehöriger. Verbrauch im Bereich des Arbeit- 
gebers. Zeitliche und räumliche Beschränktheit der Verwendung 
und Verwertung. Entnahme aus dem Arbeitsprodukt, partiarische 
Löhnung 694. 
Viertes Kapitel. Erwerbsgelegenheit . .. . . . . .698—716 
I. Erwerb und Erwerbsgelegenheit 698. — II. Durch den 
Arbeitgeber verfügter Empfang der Vergütung aus dritter Hand ist 
nicht Erwerbsgelegenheit. Hiervon wesentlich verschieden .die 
Trinkgelderwerbsgelegenheit 699. — IL. Erwerbsgelegenheit ist
	        
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