Inhalt.
XV
Saita
hinsichtlich der Vergütung: Fälligkeit der Vergütung und des Aus-
lagenersatzes, Rückerstattung des Pränumerierten, Einbufse bis
dahin verdienter Vergütung wegen Wegfalls des Interesses 641. —
IV. Schadensersatzpflicht bei unbefristeter Kündigung. Singuläre
Natur dieser Rechtsfolge 646. — V. Zeugnispflicht, Konkurrenzklausel,
Endigung eines Mietverhältnisses, Rückerstattungspflicht des Arbeit-
nehmers., Endigung seiner Vollmacht. Endigung seiner Anzeige-
nflicht und dergleichen 651.
Fünfter Abschnitt.
Naturalvergütung.
Erstes Kapitel. Die Naturalvergütung in den Gesetzen 654—675
I. Systematische Bedeutung der Naturalvergütung. Ver:
breitung. Geschichtliche Stellung 654. — IL Vorkommen im BGB.
Häusliche Gemeinschaft ($ 617), Verhältnis zur Naturalvergütung.
Erfordernisse. Häusliche Gemeinschaft bei juristischen Personen,
„Die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung“ ist nicht
Naturalvergütung 657. — III. BGB. 8 618 Abs. 2. Rechtsfolgen der
häuslichen Gemeinschaft. Nichterfüllung der durch $ 618 cit.
gesetzten Pflichten 668. — IV. Handelsgesetzbuch 667. — V. See-
mannsordnung, Flöfsereigesetz, Arbeiterversicherungsgesetze 669. —
VI. Nichterwähnung in GewO. und BiSchG. Indirekte Berück-
sichtigung in Reichsgesetzen 672. — VII. Mängel der gesetzlichen
Regelung. Wichtiges Prinzip der Seemannsordnung 674.
Zweites Kapitel. Abgrenzung . . . - . . . 675—689
I, Naturalleistung überhaupt 675. — II Unterscheidung der
Naturalvergütung von Leistung an Erfüllungsstatt. Truckverbot
der GewO. ist nicht Verbot der Naturalvergütung 676. — IIL Unter-
scheidung von der Naturalleistung zur Ermöglichung oder Förderung
der Arbeit 680. — IV. Unterscheidung von der Wohlfahrtseinrichtung
684. — V. Miete mit Arbeit als Mietzins einerseits, Arbeitsvertrag
mit Sachnutzung als Naturalvergütung andererseits: Unterscheidungs-
merkmale 686.
Drittes Kapitel. Konsumtibilien . . . . . +. +00. 404
I. Konsumtibilien und Erwerbsgelegenheit als Hauptarten
der Naturalvergütung. Begriff der Konsumtibilien. Wohnung,
Nahrung, Kleidung, Bedienung, freie Fuhren, Heizung und Be-
leuchtung 689. — Il. Bernfliche Ausbildung des Lehrlings 692. —
II. Teilnahme Angehöriger. Verbrauch im Bereich des Arbeit-
gebers. Zeitliche und räumliche Beschränktheit der Verwendung
und Verwertung. Entnahme aus dem Arbeitsprodukt, partiarische
Löhnung 694.
Viertes Kapitel. Erwerbsgelegenheit . .. . . . . .698—716
I. Erwerb und Erwerbsgelegenheit 698. — II. Durch den
Arbeitgeber verfügter Empfang der Vergütung aus dritter Hand ist
nicht Erwerbsgelegenheit. Hiervon wesentlich verschieden .die
Trinkgelderwerbsgelegenheit 699. — IL. Erwerbsgelegenheit ist