334 I. Abschn. 8. Kap.: Grundformen.
mannes, in welchem die Heuer „nach Zeit“ („zeitweise“) oder „in
Bausch und Bogen für die ganze Reise“ bedungen sein kann:
SeemO. 88 41. 67. 84, Beim Frachtgeschäft im Seehandel kommt „Zeit-
fracht“ vor, d. h. kann „die Fracht nach Zeit bedungen“ sein (HGB.
8 622), was einen Zeitlohnvertrag ergiebt; im Gegensatz zu den
Fällen, in denen die Fracht „in Bausch und Bogen“ oder „nach
Malßs, Gewicht oder Menge der .Güter bedungen“ ist, womit
Akkorde abgeschlossen sind. Die Transportarbeit ist beidemal die
nämliche.
Dafs im Leben für die eine Art von Arbeit die eine Form, für
die andere Art von Arbeit die andere Form des Arbeitsvertrags ge-
wählt, und dafs für die nämliche Art von Arbeit bald die eine und
bald die andere Form des Arbeitsvertrags vorgezogen wird — indem
z. B. das Arbeitsverhältnis des« Heimarbeiters zum Gewerbeunter-
nehmer, des Bergarbeiters zum Werksbesitzer, des Arztes zum
Patienten, des Rechtsanwalts zum Klienten, der Stralsenbahn zum
Fahrgast, des Zeitungsverlegers zum Inserenten bald durchgängig,
bald in der Mehrzahl der Fälle auf Akkord beruht — scheint freilich
auf das Bestehen eines gewissen Zusammenhanges zwischen der Art
der Arbeit und der Form des Arbeitsvertrags zu deuten. Indessen
soll sich bei der gesonderten und eingehenden Betrachtung, welche
der zweite Band den Grundformen widmet, ergeben, daß nicht
3aowohl die Art der Arbeit als die begleitenden Umstände bei
dieser oder jener Arbeit zur Wahl gerade der einen Form führen.
Keinenfalls tastet diese Erscheinung die Wahrheit des Satzes an, dafs
die Art der Arbeit, eine materielle Bestimmung des Arbeitsvertrags,
unterhalb des Gegensatzes von Zeitlohnvertrag und Akkord liegt,
'ndem diese Formen für verschiedenartige Arbeiten brauchbar sind, und
die gleiche Arbeit durch Zeitlohnvertrag oder durch Akkord vereinbart
werden kann.
Auch der Umfang der Arbeit oder Arbeitsaufgabe wird von dem
Unterschied zwischen Zeitlohnvertrag und Akkord nicht berührt. Ist
die Vergütung für einen Zeitabschnitt bestimmt, so kann die Arbeits-
aufgabe auf diesen Zeitraum oder gar auf einen kürzeren beschränkt
sein; es kann aber auch eine längere Zeit, nämlich eine bestimmte
oder unbestimmte Zahl jener Abschnitte für sie in Aussicht genommen
sein. Und ganz entsprechend kann der Akkord so geschlossen
werden, daß er nur die Arbeit umfassen soll, für welche der Ent-
gelt im Vertrag bestimmt ist, also dafs nur ein einziges oder ein-
maliges Ergebnis zu liefern ist, was man wegen dieser Einheit eimen