Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

II. Einheitsakkord, und Stücklohnvertrag, ; 335 
Einheitsakkord nennen darf; man denke z. B. an den, der sich 
vom Stiefelputzer auf der Strafse die Stiefel reinigen, oder vom 
Scherenschleifer sein Messer schleifen, oder vom Zahnarzt einen Zahn 
ziehen, oder vom Bauunternehmer einen Eisenbahntunnel erbauen, oder 
sich vom Rheder nach New-York transportieren läfst!. Der Akkord 
kann aber auch, analog dem vorhin vom Zeitlohnvertrag Gesagten, 
so geschlossen sein, dafs er nicht auf die Arbeit beschränkt ist, für 
welche der Entgelt im Vertrag bestimmt ist, dafs vielmehr eine Mehr- 
heit durch ihre Ergebnisse unterschiedener Arbeiten zu liefern sind. 
Eine solcher, eine Mehrheit von Arbeiten zulassender oder vor- 
sehender Akkord könnte darum, im Gegensatz zum erstgenannten, 
Mehrheitsaccord heilsen. Wir wollen ihn Stücklohnvertrag 
nennen, womit hier also eine Art des Akkordes bezeichnet wird. 
Dieser Stücklohnvertrag kann ein unbeschränkter sein, indem die 
Zahl der zu liefernden Arbeiten oder Stücke im Vertrag nicht be- 
schränkt ist, wie z. B. bei dem Setzer einer Druckerei, dem für je tausend 
Lettern, oder dem Adressenschreiber, dem für je tausend Adressen, 
dem Schiffehensticker, dem für je tausend Stiche eine gewisse Ver- 
gütung zugesichert ist, ohne dafs im Vertrag eine Grenze der zu er- 
bringenden Ergebnisse gesetzt wäre. Es kann aber auch eine solche 
Schranke im Vertrag gezogen sein — beschränkter Stücklohnvertag — 
sei es ausdrücklich, indem der Schreinergeselle zwei Dutzend Stühle 
anzufertigen übernommen hat, den Stuhl um 6 Mk., oder die Wäscherin 
vom Junggesellen zehn Taschentücher ä 10 Pf. zu waschen, oder der 
Rheder den Transport von vierhundert Centner Kaffee, den Centner 
zu 5 Mk.; sei es stillschweigend, indem z. B. Kohlenarbeiter die 
Kohlenbeladung eines Dampfers übernommen haben, die Tonne zu 
1 Mk., oder Putzer den Fassadenputz eines Hauses, den Quadrat- 
meter - für 40 Pfg. In den zwei letztgenannten Akkorden ist die 
Anzahl der Stücke im Vertrag dadurch beschränkt, dafs die Arbeits- 
zusage auf die Füllung des Kohlenbunkers des bestimmten Schiffes, 
oder auf den Verputz des bestimmten Hauses gerichtet ist. 
III. Im vorstehenden hat sich gezeigt, dafs die Distinktion von 
Akkord und Zeitlohnvertrag über ‘wichtige materielle Bestimmungen 
des Arbeitsvertrags erhaben ist. Dieser Unterschied erscheint daher als 
einer der Form des Arbeitsvertrags und zwar seiner inneren Form, 
indem er die Beziehung seiner wesentlichen Bestandteile zu einander, 
ı 8. auch S. 333 die für die ganze Reise in Bausch und Bogen bedungene 
Heuer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.