VI. Konkursprivileg. VII. Pfandrecht. 383
bezügen der Personen, welche sich dem Gemeinschuldner für dessen
Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder Erwerbsgeschäft zur Leistung von
Diensten verdungen hatten“, insofern diese Forderungen für das Jahr
vor der Eröffnung des Konkurses oder vor dem Ableben des Gemein-
Schuldners rückständig sind. Den vierten Rang nehmen ein nach
KO. 861 Nr. 4 die „Forderungen der Ärzte, Wundärzte, Tierärzte,
Apotheker, Hebammen und Krankenpfleger wegen Kur- und Pflege-
kosten aus dem letzten Jahre vor der Eröffnung des Verfahrens, in-
soweit der Betrag der Forderungen den Betrag der taxmälsigen Gebühr-
nisse nicht übersteigt“. Die Apothekerforderungen können auch durch
Kaufverträge entstanden sein; in unsere Erörterung gehören nur die
durch Arbeitsverträge entstandenen (S. 211 zu 951.
VII. Auch durch Pfandrecht, vorzüglich gesetzliches Pfand-
recht an Sachen des Arbeitgebers, sucht das Gesetz den Arbeitnehmer
zegen die bewufste Kreditgefahr zu schützen.
1. Nach BGB. $ 647 hat der Unternehmer für seine Forderungen
aus dem Werkvertrag, also auch für die in Rede stehende Verzütungs-
forderung „ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausge-
besserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung
dder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind“,
Was die hergestellten Sachen anlangt, so scheiden diejenigen
aus, die aus einem vom Arbeitnehmer zu heschaffenden Stoffe
herzustellen waren und aus einem von ihm beschafften Stoffe her-
gestellt worden sind. Denn diese unterliegen nach $ 651 den Vor-
schriften über den Kauf, somit nicht dem 8 647, und falls sie unver-
tretbar sind, ist die Anwendung des 8 647 durch $ 651 ausdrücklich
ausgeschlossen *. Diejenigen Sachen dagegen, welche der Arbeitnehmer
aus einem nicht von ihm selbst, sondern durch den Arbeitgeber
beschafften Stoff hergestellt hat, unterfallen dem Pfandrecht des
Arbeitnehmers nur, wenn der Stoff dem Arbeitgeber gehört hat, und
! Konkursrechtlichen Schutz kann auch die Kündigung (KO. $ 22) gewähren.
? Siehe auch S. 183—85, besonders HGB. $ 381 Abs. 2. Wenn der
Arbeitsvertrag des Hausindustriellen ein Werkvertrag ist (was hier dahin
gestellt bleiben mufs: S. 311), so unterliegt er, wo die Stofflieferung durch
den Arbeitnehmer erfolgt, nicht dem $ 651 BGB.: S. 184. 209 oben. Allein hier
ist die Anwendung des 8 647 dadurch ausgeschlossen, dafs der Arbeitnehmer
Eigentümer der von ihm hergestellten Sache wird, weil er selbst den Stoff
derselben beschafft hat. Und auch wo er nicht Eigentümer wird (weil der
Stoff einem Dritten gehörte und nicht Spezifikation erfolgte), kann doch nicht
von Pfandrecht gegenüber dem Besteller die Rede sein, da dieses nur an
Sachen des Bestellers atattfindet.