über den [Höpferijdhen Urgrund der Staatsverfaffungen 133
Regel geworden ift. Nehmen wir einmal an, die Verfafjfer diefer
berühmten Akte hätten fidh angemaßt, zu beftimmen, wann fie außer
Kraft treten follte, fo hätten fie damit das ganze Gefeß vernichtet.
De
Ju der Unterhausfikung vom 26. Juni 1807 berief ein Lord
iQ auf einen großen Staatsmann, um den Srundjag aufzuftellen,
der König fei nicht berechtigt, das Parlament während der Sigungs-
periode aufzulöjen, aber diefe‘ Behauptung murde beftritten. Wo
aber ift das betreffende Gefeg?. Man verfuche doch, eins zu maden
und Lediglich fAHriftlichH die Fülle fejtzulegen, wo der König jenes
Recht Hat, und man wird eine Revolution herbeiführen! Der König,
jagte damals ein Parlamentzmitglied, hat dies Recht, fobald eine
wichtige Veranlafjung vorliegt. AWber was ift eine wichtige Ver-
anlafjfung? Man verfuche, auch fie fAOriftlich feftzulegen.
7.
Holgendes ift noch eigenartiger. Jedermann wird fih des
Streites entfinnen, der im Fahre 1806 in England fo heftig tobte.
E3 handelte fidh um die Frage, ob ein Richter Mitglied des Ge-
heimen Rats fein Könnte, d. h. ob fih dies mit den Grundjägen
der englifjchen Berfajjung vertrüge. In einer UnterhausfiBung von
3. März 1806 bemerkte ein Mitglied, „daß England von einer
Körperfchaft (dem Geheimen Kate) regiert wird, die der Verfafjung
unbekannt“ jei?®). „Die Verfaffung duldet fie nur)“, feßte er hinzu.
So gibt es alfo in dem befonnenen und mit Recht berühmten
England eine Körperfhaft, die regiert und tatfächlih alle3 ent-
[Heidet, aber der VBerfaffung unbekannt ijt. Delolme hat diefen Zug
überfehen, dem ich leicht mehrere andere Hinzufügen fönnte.
Nun rede man un8 noch von den gefdhriebenen Verfafjungen
und den Grundgejeken a priori! E83 ijt unbegreiflich, mie ein ver-
nünftiger Menfcdh die Möglichkeit foldher Hirngefpinnfte auch nur
träumen fanınn. Siege man fih in England beifommen, den Ge-
heimen Rat durch ein SGejeg auf eine verfajffungsmäkhige Orund-
lage zu ftellen und dann feine Rechte und Befugnifjfje nebft den
nötigen Maßnahmen zur BejhHränkung feines Einflulfes und zur
| 13) This country is governed by a body not known by Legis-
ature.
14) „Connived at“. S. London Chronicle vom 4. März 1806. Man
beadhte, daß das Wort Legislature die drei Regierungsgewalten in fiqh
jOließt, woraus fidh ergibt, daß auch der König von dem Secheimen Rate
nichts mwmeiß. Xch alaube indes, daß er fein Beftehen ahnt.