Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

492 III. Abschn. Arbeitszeit. 2. Kap.: Regelung. 
ersetzt werden, weil damit die Länge verringernde Pausen nicht aus- 
zeschlossen sind. 
Selbst die Stunden (nebst Teilen und‘ Gruppen von Stunden oder 
Schichten) fixieren die Länge der Arbeitszeit innerhalb einer Arbeits- 
periode nur unter der Voraussetzung, dafs feststeht, was zur Arbeit 
gehört, so dafs: die darauf verwandte Zeit Arbeitszeit ist!, Diese 
Voraussetzung trifft nicht immer zu. Was namentlich die Zeit an- 
langt, die der Arbeitnehmer zur Überwindung der Entfernung 
der Arbeitsstätte von seiner Wohnung, hin und zurück, 
zerwenden mufs, so kann man von vornherein zweifeln, ob sie zur Arbeits- 
zeit gehört (S. 81 oben). Diese Frage ist von großer praktischer Be- 
deutung, sowohl wegen der Menge der Arbeitnehmer, die sie angeht, 
als wegen der Gröfse des Zeitaufwands, um den es sich handelt®. 
Für den Arbeitnehmer bedeutet dieser Zeitaufwand eine Einbulse an 
Ruhezeit, nur um der Arbeit willen erlitten®, und die Selbsttransporte 
nehmen möglicherweise einen beträchtlichen Teil der Körperkraft in 
Anspruch *. ; 
ı 8, z. B. die ministerielle Feststellung der „Fahrzeit auf Lokomotiven“ 
für deren Führer und Heizer: Einrechnung der Zeit für das Hinbringen der 
Maschine vor den Zug und das Zurückbringen. Soz. Praxis X, 1270. 
2? Von den 2472 Maurern, die in der Woche vom 17.—23. Juli 1898 — 
aufser 140 Polieren, 91 Lehrlingen und 821 Handlangern — in Frankfurt a. M. 
zezählt wurden, hatten nur 290 ihren Wohnsitz daselbst. Von den anderen 
Fahren 1293 und gehen 50 jeden Abend auswärts nach Hause, 514 thun dies 
nur am Samstag, und 325, weil sie noch entfernter wohnen, in längeren 
Zwischenräumen. Die Mehrzahl mufs demnach aufser der Arbeit täglich 
nehrere Stunden auf die Wege zur Arbeitsstätte und von dieser nach Hause 
verwenden. Die morgens mit der Eisenbahn kommenden und abends heim- 
fahrenden sind durchschnittlich 15%s Stunden von Hause abwesend, manche 
müssen um 4 Uhr aufstehen und kommen abends gegen 9 Uhr wieder nach 
Hause. Ergebnis einer statistischen Aufnahme nach dem Bericht im Vorwärts 
vom 29. Juli 1898. S. ferner Wörishoffer, Soziale Lage der Fabrikarbeiter 
in Mannheim (1891) S. 75—86: Statistisches über entfernt von ihrem Arbeitsort 
wohnende Arbeiter, namentlich Fabrikarbeiter, für Mannheim und seine Um- 
gegend. 
3 Daher ist die vom kaiserlichen Gesundheitsamt für das Kellner- und 
Küchenpersonal in (Gastwirtschaften vorgeschlagene tägliche Mindestruhezeit 
„ohne die Wege nach und von der Arbeitsstätte gerechnet“, während sich 
diese Kautel nicht findet im Vorschlag der Kommission für Arbeiterstatistik. 
S. deren Verhandlungen Nr. 18 S. 10. 13. 14. 29. 30. 
4 „Viele Arbeiterinnen werden auch dadurch überanstrengt, dafs sie 
tagtäglich und bei jeder Witterung grofse Wegstrecken zurückzulegen haben — 
ein Gesamtweg von 17 km ist keine Seltenheit — und schon ermüdet zur 
Arbeitsstelle kommen“: Württemberg. Fabrikinspektion für 1898 S. 116/17.
	        
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