VIII Kündigung bei natürlicher Begrenzung. 533
begrenzten Arbeitsverhältnissen etwas Exceptionelles ist. Diese Ab-
normität hat verschiedene Wurzeln. Die Rechtsquellen bieten folgende
Entscheidungen der Frage:
i. Die Kündigung ist bei mehreren Arbeitsverhältnissen absolut
zulässig, so dafs sie auch nicht durch Abrede ausgeschlossen werden
kann. Ein Schiffer (im Seehandel), der für eine bestimmte Reise an-
gestellt ist (womit eine natürliche Begrenzung vorliegt), „kann, selbst
wenn das Gegenteil vereinbart ist, jederzeit von dem Rheder ent-
lassen werden“. Es ist dabei gleichgültig, ob der Arbeitsvertrag
Akkord oder Zeitlohnvertrag ist!. Das Nämliche gilt vom Schiffer
und vom Schiffsmann in der Binnenschiffahrt, sowie vom Flofsführer
und dem Flofsmann in der Flöfserei®*, Ebenso ist trotz natürlicher
Begrenzung das Arbeitsverhältnis jederzeit kündbar, wenn es ein
Dienstverhältnis der in BGB. 8 627 beschriebenen Art ist, einerlei
ob es auf Zeitlohnvertrag oder Akkord beruht®. Auch die dem Ehe-
mann zustehende Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Frau (als
Arbeitnehmerin eines Dritten) ist zulässig trotz natürlicher Begrenzung
(BGB. 8 1358), ebenso die des Dienstverhältnisses in dem KO. $ 22
definierten Falle. In allen bisher angeführten Ausnahmefällen kommt
es auf den Grund der Kündigung nicht an, d. h. es wird ihm vom
Gesetz nicht nachgefragt“. Ihnen treten nach HGB. $$ 70—72. 92
Abs. 2. GewO. 88 123. 124. 133%—1334. BiSchG. $ 20 Abs. 3. $ 25
Abs. 1. FIG. 8 16 Abs. 3. $ 21 Abs. 2 und SeemO. $ 57 solche zur
Seite, in denen das Gesetz die Kündigung nur aus gewissen Gründen
zewährt, Indem es sie gewährt als eine „vor Ablauf der vertrags-
mäßigen Zeit“ erfolgende, gestattet es die Setzung dieser einseitigen
Endbestimmung trotz Daseins einer natürlichen Begrenzung, welche,
wo sie besteht. im Arbeitsvertrag enthalten ist (unten S. 535).
ı HGB. $8 545. 547. 549.
? BiSchG. 8 20 Abs. 6. $ 25 Abs. 4. FIG. 8 16 Abs. 4. $ 21 Abs. 3.
3 z, B. hat ein Verleger oder ein Theaterdirektor, der ihm angebotene
Manuskripte von Sachverständigen beurteilen zu lassen pflegt, einem solchen
für ein Honorar von 100 Mk. ein Manuskript zur Begutachtung übergeben.
Hier liegt ein Akkord mit natürlicher Begrenzung Vor. Falls er (wie in
Bd. II zu begründen sein wird) als Dienstvertrag zu gelten hat, so unterfällt
er dem 8 627 BGB., da hier der Arbeitnehmer nicht in einem dauernden
Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, jedoch einen Dienst höherer Art
zu leisten hat, der auf Grund besonderen Vertrauens in die Urteilskraft und
Diskretion „übertragen zu werden“ pflegt.
4 Ein weiterer, nicht gesetzlich vorgesehener Fall dieser Art ergiebt
sich durch analoge Anwendung von BGB. 8 624: ein natürlich” begrenztes
Dienstverhältnis kann nach dem Ablauf von fünf Jahren seit der Eingehung
gekündigt werden. Oertmannn, Komm. z. d. St.