Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

580 IV. Abschn. Vertragszeit. 5. Kap.: Befristete Kündigung. 
Schiffseigner in der Binnenschiffahrt, der jederzeit den Schiffer ent- 
lassen kann, ihre jederzeit und ohne Rücksicht des Grundes zulässige 
Kündigung unter einer Bedingung erklärt haben. Die Stellung des 
Arbeitnehmers wird durch die Bedingtheit der Kündigung nicht ver- 
schlechtert, da er ohnedies jederzeit entlassen werden und durch den 
Entschlufs, die Bedinguug zu vereiteln, sich Gewifßsheit verschaffen 
kann. 
2. Handelt es sich dagegen um eine befristete Kündigung, 
d.h. um eine, die, auch abgesehen von der Bedingung, das Verhältnis 
nicht sofort aufhebt, sondern nur mittelst Ablaufs einer Frist, die 
durch die Kündigung in Lauf gesetzt wird, so beginnt mit Ein- 
tritt der Bedingung die Frist zu laufen‘. Erst mit jenem 
Eintritt wird die Kündigung perfekt, also fähig, die Frist in Lauf zu 
setzen. Hat daher z. B. der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen 
Urlaub erteilt und eingedenk früherer Vorkommnisse dabei geäußert, 
dafs er den Arbeitnehmer, falls dieser länger ausbleibe, entlasse, so 
bewirkt der Eintritt der Bedingung dieser bedingten Kündigung nicht 
die Endigung des Arbeitsverhältnisses — wenn die Überschreitung 
des Urlaubs kein Grund unbefristeter Kündigung ist —, sondern den 
Beginn der Kündigungsfrist. Gegenüber dieser Wirksamkeit der Be- 
dingung treffen die in der Litteratur gegen die bedingte Kündigung 
geäufserten Bedenken nicht zu. Denn der Empfänger der bedingten 
Kündigung ist nach dem Eintritt der Bedingung in der Lage des 
Empfängers einer unbedingten. Die Ungewifsheit, in der er sich 
während des Schwebens der Bedingung befindet, ist keine Ver- 
schlechterung seiner Rechtslage, ist keine andere, als sie auch ohne 
Kündigung obwaltet. — 
Neben der regelmäfsigen Wirksamkeit der Bedingung (S. 578%) 
kennt BGB. $ 159 noch eine andere. Es kann nämlich die von der 
Bedingung abhängig gemachte Wirkung auf einen früheren Zeit- 
punkt als den des Eintritts der Bedingung, namentlich auf den ihrer 
Setzung zurückbezogen werden. Das kann „nach dem Inhalte des 
Rechtsgeschäfts“ geschehen sollen. Die Kündigung ist ein einseitiges 
Rechtsgeschäft. Wenn es unter eine Bedingung gestellt wird, kann 
sein Urheber die besagte Absicht auf Rückziehung haben. Es sagt 
z. B. der Fabrikunternehmer zum Arbeiter: „Ich entlasse Sie hiermit 
für den Fall Sie noch einmal einen solchen Fehler machen.“ Die 
! Gehört zur Befristung der Kündigung auch ein gewisser Termin der 
Endigung der Vertragszeit, so mul auch noch dieser erreicht werden: S, 583 
Nr. 3. 5.597 Nr. 2.
	        
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