III. Änderung der persönlichen Zuständigkeit. 607
Ausdrücklich werden spezielle Kündigungsgründe angegeben für
das Arbeitsverhältnis des Handlungsgehülfen !, der höheren Angestellten
des Gewerbes und danach des Schiffers in der Binnenschiffahrt und
des Flofsführers, des Handels- und des Gewerbelehrlings nach der
Probezeit *; ferner für das Arbeitsverhältnis der Gesellen, Gehülfen
und Fabrikarbeiter, der Flofsmannschaft wie der Schiffsmannschaft in
der Binnen- und der Seeschiffahrt?®,
Andere Voraussetzungen der unbefristeten Kündigung als den
Kündigungsgrund haben wir.z. B. an der häuslichen Gemeinschaft,
deren Bestehen für das Kündigungsrecht des Ehemannes nach BGB.
$ 1358 erforderlich ist. Das Kündigungsrecht des $ 1242 GewO.
setzt voraus, dafs das Arbeitsverhältnis „mindestens auf vier Wochen“,
oder dafs „eine längere als vierzehntägige Frist vereinbart ist“.
Soll der Verwahrer beim Hinterlegungsvertrag jederzeit auch ohne
wichtigen Grund kündigen können, so wird vorausgesetzt, dafs „eine
Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist“ (BGB. $ 696).
Beim Frachtgeschäft zu Lande kann der Absender mit sofortiger
Wirkung kündigen, wenn der Antritt oder die Fortsetzung der Reise
oühne sein Verschulden zeitweilig gehindert wird (HGB. $ 428 Abs. 2).
Auch beim Frachtgeschäft über Beförderung von Gütern zur See giebt
es eine an gewisse Voraussetzungen gebundene Kündigung (HGB.
88 629. 636. 641).
Ill. Nachdem im vorstehenden (Nr. II) auf die persönlichen,
zeitlichen und sachlichen Schranken hingewiesen worden ist, welche
der gesetzlich verliehenen Kündigung bei zahlreichen Anwendungen
durch die Gesetze selbst gezogen sind, wird nunmehr zu prüfen sein,
inwiefern das Recht unbefristeter Kündigung durch Privatdisposition er-
vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teils“. Man darf
annehmen, dafs die unbefristete Kündigung des Dienstberechtigten durch das
vertragswidrige Verhalten des Dienstverpflichteten nicht blofs veranlafst
werden kann, sondern hieran auch, im Sinne des Gesetzes, einen „wichtigen
Grund“ hat. Und in 8 617 bei den Worten: „Wird das Dienstverhältnis
wegen der Erkrankung von dem Dienstberechtigten nach $ 626 gekündigt“,
läfst das Gesetz die Erkrankung des Dienstverpflichteten als wichtigen Grund
für die unbefristete Kündigung des Dienstberechtigten erscheinen.
1 HGB. 88 71. 72, mit der im konkreten Fall wirksamen Mafsgabe
„sofern nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen“.
2 GewO. 8$ 133. 1384. BiSchG. $ 20 Abs. 3. FIG. 8 16 Abs. 3. HGB.
$ 77 Abs. 3. GewO. 8 127% Abs. 2. 3.
3 GewO. 88 123. 124. 134 Abs. 1, vgl. 134% Nr. 3. FIG. 8 21 Abs. 2.
BiSchG. 8 25 Abs. 1. SeemO. 88 57. 61, vgl. 62.