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I. Abschn. 1. Kap.: Begriff und Terminologie.
gedachten Arbeitsvertrags in den Begriff des Kaufs als der adäquate
Ausdruck realer Verhältnisse und zwar einer Wirklichkeit, die sich
erst in langem Prozefs herausgebildet hat, mit einem Wort: einer
historischen Entwicklungsstufe. Das Kennzeichen der Ware, wenn man
dieses Wort nicht farblos und dogmatisch mit Kaufobjekt identifiziert —
was hier einer petitio prineipii gleichkäme —, ist, für den Verkauf,
A. h. nicht zum unmittelbarem Verbrauch des Erzeugers, erzeugt zu
sein. Die Ware hat demnach für den Warenbesitzer keinen spezifischen
Gebrauchswert, ihre ausschlielsende, wesentliche Funktion ist es, im
Umsatz verwertet zu werden. Solange nun der Besitzer der Arbeits-
kraft selber mit den Produktionsmitteln versehen ist, kann er mit
beidem Waren schaffen. Erst wenn er der Produktionsmittel entblöfst,
wenn ihm nur noch die Arbeitskraft verfügbar ist, wird die Arbeits-
kraft selbst etwas, das er für fremde Produktion hergeben, somit aus-
schließlich für den Umsatz in Geld haben und erneuern muß. Unter
diesen Umständen verliert seine Arbeitskraft für ihn den specifischen
Gebrauchswert. Nur noch als Tauschobjekt verwertbar wird sie für
ihn und für ihren Abnehmer zur Ware, und daher mufs sich ihre
entgeltliche Hinnahme und Hergabe als Kauf und Verkauf der Arbeit
oder Arbeitskraft darstellen. Es handelt sich hier also nicht um ver-
schiedene Betrachtung des nämlichen, unverändert gebliebenen Her-
gangs, sondern um die zutreffende Bezeichnung einer neuen Formation
der politischen Ökonomie. Kauf und Verkauf der Arbeitskraft des
freien und besitzlosen Arbeiters (labouring poor) als Massenerscheinung
ist ein Kennzeichen der kapitalistischen Produktionsweise *.
Wie sehr dieses Kauftheorem dem Kapitalismus auf den Leib ge-
schnitten ist. zeiet sich an dem Gebrauch, den davon die Kapitalisten
bezeichnete Erwerbsgeschäfte haben daneben eigene Namen, v. Amira, Nord-
germanisches Obligationenrecht II, 288 fg. 677. 772; vgl. I, 542 zu %. — Die
Eisenbahn VO. sagt 8 13 „Verkauf der Fahrkarten“, 8 17 „Einzelne bestimmte
Plätze werden nicht verkauft.“ AuswG. 8 26 „Der Verkauf von Fahrscheinen
an Auswanderer“ — obwohl es sich hier um Arbeitsverträge und nicht um
Kaufverträge handelt, so wenig als bei dem Billetkauf fürs Theater: vgl. Opet,
Deutsches Theaterrecht S. 221.
! Ricardo, Principles of Political Economy ch. 5: Labour, like all other
things which are purchased and sold — has its natural and its market price.
Marx, Kapital I*, 129—139 („Kauf und Verkauf der Arbeitskraft“): „Was also
die kapitalistische Epoche charakterisiert, ist dafs die Arbeitskraft für den
Arbeiter selbst die Form einer ihm gehörigen Ware, seine Arbeit daher die
Form der Lohnarbeit erhält,“ Vgl. auch Rodbertus, Kapital (ed. Kozak 1884)
S. 202: „Die Arbeit... kommt um ihr persönliches Recht und wird als Sache,
als Ware, verhandelt ...“