Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

{. Kriterien, II, Akkordlohn kombiniert mit naturalem Zeitlohn, 719 
welcher Zeitabschnitt maflßsgebend sei — beantwortet sich mit dem 
hiernächst unter 2. Gesagten. 
2. Die Beschaffenheit der Naturalvergütung kann für ihren 
Zeitlohncharakter sprechen. Die Naturalvergütung kann so beschaffen 
sein, daß sie periodische Bedürfnisse des Arbeitnehmers be- 
friedigt, oder dafs sie ihm periodische Erträgnisse liefert. Wo 
eines oder das andere der Fall ist, haben wir sie als Zeitlohn an- 
zusprechen, mag sie allein stehen oder neben einer Vergütung, die 
Akkordlohn ist. 
Periodische Bedürfnisse befriedigen vorzüglich die Wohnung als 
Schlafstätte und die zubereitete Nahrung. Wer Kost oder Logis nach 
dem Arbeitsvertrag zu gewähren verpflichtet ist, hat, da es sich um 
täglich sich erneuende Bedürfnisse handelt, das Quartier pro Tag, 
die Kost pro Tag zu gewähren: diese Naturalvergütung ist daher 
Zeitlohn und zwar Tagelohn. Gegen die Neigung, als lohnmessenden 
Zeitabschnitt für diese Naturalvergütungen nicht den ihrer Beschaffen- 
heit entsprechenden, sondern den für einen etwa konkurrierenden 
Geldlohn malsgebenden Zeitabschnitt anzusehen —- z. B. vierteljährlich 
500 Mk. und freie Station: darum das Vierteljahr auch mafsgebend 
für die Naturalvergütung — genügt es, auf Fälle zu verweisen, in 
denen Stundenlohn in Geld neben Kost und Logis steht. Hier 
wird niemand - annehmen, daß diese Naturalvergütung pro Stunde 
gewährt werde. 
Periodische ZErträgnisse liefert die vom Arbeitgeber ein- 
geräumte Erwerbsgelegenheit bei der Landüberlassung, wie auch beim 
Erwerb des Trinkgeldes durch den Gastwirtsgehülfen. Im ersten Fall 
ist der Jahresertrag des Landes zum Entgelt für Jahresarbeit bestimmt, 
somit ein Jahreslohn gegeben (S. 483). Im zweiten Fall trifft in Er- 
mangelung anderer Regelung auf jeden Arbeitstag eine (im voraus 
nicht feststehende) Einnahme. Der Prinzipal gewährt die während 
des Arbeitstags zu realisierende Erwerbsgelegenheit für diesen Arbeits- 
tag, so dal mit jedem neuen Tag eine für diesen bestimmte neue 
Erwerbsgelegenheit eingeräumt wird. Auch diese Naturalvergütung 
ist daher Zeitlohn und zwar Tagelohn?!. 
I. Wo, wie in den eben betrachteten Fällen, der Zeitlohn- 
charakter einer Naturalvergütung mit ihrer eigenen Beschaffenheit 
ı Wo mit Kost- oder Logisgewährung oder mit Einräumung täglicher 
Erwerbsgelegenheit Geldlöhnung und zwar Wochen-, Monat-, Jahreslöhnung 
konkurriert, liegt ein komplizierter Zeitlohnvertrag vor, ein in Bd. II näher 
zu betrachtender Thatbestand.
	        
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