Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

730 V.Abschn. Naturalvergütung. 6. Kap.: Vergütungsrecht u. Naturalvergüt. 
geschlossenes Verfahren — nur eine Umrechnung des Naturallohnes 
in Geld und verhältnismäfßfßige Geldzahlung übrig‘. Der Naturallohn 
zeigt hier geringere Fähigkeit quantitativer Anpassung an die Arbeit, 
als der Geldlohn. 
IV. Da der Vergütung auch bei der Kündigung des Arbeits- 
verhältnisses eine durch das Gesetz geregelte Bedeutung zukommt, 
so fragt sich noch, ob hierbei der Unterschied in der Art der Ver- 
gütung von KEinflufs ist. Jene Bedeutung zeigt sich zuvörderst darin, 
dafs die Befristung der Kündigung beim Dienstverhältnis davon ab- 
hängig ist, ob die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist oder 
nicht. Hier ist nun die Art der Vergütung einflufßlos. Für Zeitlohn- 
verhältnisse insbesondere stellt BGB. $ 621 eine gewisse Korrespondenz 
zwischen der Kündigungsfrist und dem für die Vergütung mafsgebenden. 
Zeitabschnitte auf (S. 586): wieder ohne Unterschied der Vergütungsart. 
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch bei Naturalvergütung, 
auch bei Nebeneinanderstehen von Geld- und Naturallohn. Dies ist 
bemerkenswert für die häufigen Fälle von Zeitlohnverhältnis, in denen 
nicht blofs diese zwei Arten der Vergütung vorkommen, sondern auch 
zweierlei Zeitabschnitt für sie mafsgebend ist. Der Geldlohn kann 
für einen kürzeren oder für einen längeren Zeitabschnitt bemessen 
sein als der Naturallohn., Für einen kürzeren: z. B. es ist dem 
Landarbeiter eine Landnutzung, ein Getreidedeputat, eine Anzahl von 
Kleidungsstücken per Jahr und 1 Mk. per Arbeitstag versprochen. 
Für einen längeren: z. B. es sind dem Brauer per Monat 40 Mk. 
und per Tag sechs Liter Bier sowie freie Wohnung, dem Kellner 
per Monat 20 Mk. sowie täglich Gelegenheit zum Trinkgelderwerb 
oder freie Kost zugesagt. Die allgemeine Frage, ob bei Differenz der 
lohnmessenden Zeitabschnitte verschiedener Lohnsätze der längere 
oder der kürzere für die Kündigungsfrist malsgebend ist, gehört in die 
Erörterung des komplizierten Zeitlohnvertrags (Bd. II). Für den Fall 
der Konkurrenz von Geldlohn mit Wohnung oder Beköstigung und 
in Ansehung gewisser Arbeitnehmer erteilt BGB. $ 622 eine Antwort. 
Danach besteht für. die Kündigung des Dienstverhältnisses gewisser 
„mit festen Bezügen zur Leistung von Diensten höherer Art An- 
gestellten“, wie Lehrer, Erzieher, Privatbeamten und Gesellschafterinnen, 
eine Kündigungsfrist von sechs Wochen, auch wenn die Vergütung‘ 
ı Bei der. Entscheidung in Gewerbegericht V, 126. 127 (Überlassung von 
Kartoffelland) ist nicht berücksichtigt, dafs es sich um eine fürs Jahr be- 
messene Vergütung (Jahreslohn) handelt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.