730 V.Abschn. Naturalvergütung. 6. Kap.: Vergütungsrecht u. Naturalvergüt.
geschlossenes Verfahren — nur eine Umrechnung des Naturallohnes
in Geld und verhältnismäfßfßige Geldzahlung übrig‘. Der Naturallohn
zeigt hier geringere Fähigkeit quantitativer Anpassung an die Arbeit,
als der Geldlohn.
IV. Da der Vergütung auch bei der Kündigung des Arbeits-
verhältnisses eine durch das Gesetz geregelte Bedeutung zukommt,
so fragt sich noch, ob hierbei der Unterschied in der Art der Ver-
gütung von KEinflufs ist. Jene Bedeutung zeigt sich zuvörderst darin,
dafs die Befristung der Kündigung beim Dienstverhältnis davon ab-
hängig ist, ob die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist oder
nicht. Hier ist nun die Art der Vergütung einflufßlos. Für Zeitlohn-
verhältnisse insbesondere stellt BGB. $ 621 eine gewisse Korrespondenz
zwischen der Kündigungsfrist und dem für die Vergütung mafsgebenden.
Zeitabschnitte auf (S. 586): wieder ohne Unterschied der Vergütungsart.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch bei Naturalvergütung,
auch bei Nebeneinanderstehen von Geld- und Naturallohn. Dies ist
bemerkenswert für die häufigen Fälle von Zeitlohnverhältnis, in denen
nicht blofs diese zwei Arten der Vergütung vorkommen, sondern auch
zweierlei Zeitabschnitt für sie mafsgebend ist. Der Geldlohn kann
für einen kürzeren oder für einen längeren Zeitabschnitt bemessen
sein als der Naturallohn., Für einen kürzeren: z. B. es ist dem
Landarbeiter eine Landnutzung, ein Getreidedeputat, eine Anzahl von
Kleidungsstücken per Jahr und 1 Mk. per Arbeitstag versprochen.
Für einen längeren: z. B. es sind dem Brauer per Monat 40 Mk.
und per Tag sechs Liter Bier sowie freie Wohnung, dem Kellner
per Monat 20 Mk. sowie täglich Gelegenheit zum Trinkgelderwerb
oder freie Kost zugesagt. Die allgemeine Frage, ob bei Differenz der
lohnmessenden Zeitabschnitte verschiedener Lohnsätze der längere
oder der kürzere für die Kündigungsfrist malsgebend ist, gehört in die
Erörterung des komplizierten Zeitlohnvertrags (Bd. II). Für den Fall
der Konkurrenz von Geldlohn mit Wohnung oder Beköstigung und
in Ansehung gewisser Arbeitnehmer erteilt BGB. $ 622 eine Antwort.
Danach besteht für. die Kündigung des Dienstverhältnisses gewisser
„mit festen Bezügen zur Leistung von Diensten höherer Art An-
gestellten“, wie Lehrer, Erzieher, Privatbeamten und Gesellschafterinnen,
eine Kündigungsfrist von sechs Wochen, auch wenn die Vergütung‘
ı Bei der. Entscheidung in Gewerbegericht V, 126. 127 (Überlassung von
Kartoffelland) ist nicht berücksichtigt, dafs es sich um eine fürs Jahr be-
messene Vergütung (Jahreslohn) handelt,