Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

740 V.Abschn. Naturalvergütung. 7 Kap.: Vergleichung v. Geld- u, Naturalverg. 
Was die Wohnung anlangt, worauf wir die Belege beschränken 
dürfen, so sind zunächst für die ländlichen Arbeitsverhältnisse im 
jetzten Jahrzehnt durch zuverlässige Beobachter krasse Übelstände in 
grofser Zahl weiteren Kreisen bekannt gemacht worden. Denn was 
von den Wanderarbeitern mit Bezug auf eine Gegend gesagt wird! — 
„die Wohnung ist für diese also lediglich noch ein Obdach, weiter 
nichts“ — ist eine Aussage, die auch für andere Gebiete und andere 
Kategorien von Landarbeitern zutrifft. Nicht selten ist mit Obdach 
noch zu viel gesagt, wo. nämlich der Schutz gegen die Unbilden der 
Witterung kein vollständiger ist. Das Obdach unterscheidet sich von 
der Wohnung nicht blofs durch den Mangel an Ausstattung, sondern 
auch in Hinsicht auf Umfang, Beleuchtung, Verdunkelung, Abschließung 
gegenüber Mensch und Tier u. s.w. In diesen und anderen Punkten 
werden von zahlreichen Quartieren, welche ländlichen Arbeitnehmern 
als Teil der Vergütung für schwere Arbeit wochen-, monate-, jahre- 
lang gewährt werden, viele von den Anforderungen unerfüllt gelassen, 
die ein zum Vergnügen reisender Städter in einer 3000 Meter hoch 
gelegenen Klubhütte befriedigt findet, wo er nur eine Nacht zuzubringen 
braucht. Einigen Einblick in die gedachten Mifsstände verschaffen 
die vom Verein für Socialpolitik und die vom evangelisch-socialen Kon- 
grefs veranstalteten Erhebungen”; ferner polizeiliche Verordnungen, 
die den schlimmsten Vernachlässigungen entgegentreten*; endlich die 
Verhandlungen, die im preufischen Abgeordnetenhause über die Er- 
ı Landarbeiter in den evang. Gebieten II, 46. 
? Verhältnisse der Landarbeiter III, 140. 141 („junge Ferkel wegen 
Mangels an geeigneten Unterkunftsräumen ebenfalls in der Wohnstube“). 
553. 554 („in einer gemeinsamen, niedrigen, finsteren heizbaren Stube mit 
Fufsboden von Lehm, Ziegeln, wohnen 9 (neun) Familien, von denen jede noch 
eine kleine, ganz schlecht beleuchtete und nicht ventilierte Kammer von 
8 qm Grundfläche hat“). 635 („die Art der Unterkünfte für die Wanderarbeiter 
ist überwiegend <herdenweise’ und mit ungenügender Trennung der Ge- 
schlechter“). II, 4283. Landarbeiter in den evang. Gebieten I, 53. 54 („unver- 
antwortliche, kaum glaubliche Zusammenpferchung von Menschen“). 67. 69. 70 
‘„Wohnungsverhältnisse die denkbar schlechtesten“), 97 („dunkle Löcher“). 
100 („Gesundheit und Sittlichkeit ihrer Bewohner gefährdet“). 101. II, 38—40 
„schläft das Gesinde beim Vieh in Wandschränken“; „Raum zum Aus- und 
Ankleiden für das Gesinde beiderlei Geschlechts derselbe“). 137 („gar elende 
Löcher“). 163 u. s. w. 
3 z. B. Brauns Archiv VIII, 37 Anm. 1. Landarbeiter in den evang., 
Gebieten IL, 39/40. Zeitschr. f. Medizinalbeamte XIII, 187. 188; die Erläuterungen, 
die der Kreisphysikus Dr. Haase zu der geplanten Verordnung auf Grund 
seiner amtlichen Untersuchungen der „Schnitterwohnungen im Kreise Soldin“ 
giebt, machen mit geradezu tierischen Zuständen bekannt. 
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