Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

VII. Verdrängung der Natural- durch Geldvergütung. 751 
Werke. Und da ihnen im verflossenen Jahrhundert in den Lebens- 
äufserungen des Kapitalismus, namentlich Maschinerie und Grofßbetrieb, 
neue zur Seite getreten sind, so kann die Entwicklung nicht als ab- 
geschlossen betrachtet und mufß ihr weiteres Vorschreiten erwartet 
werden. 
Denn zunächst im Gewerbe ist leicht ersichtlich, wie zwar der 
Handwerksmeister im Rahmen der eigenen Haushaltung den paar 
Gesellen und Lehrlingen Wohnung und Nahrung innerhalb der Haus- 
gemeinschaft zu gewähren vermag, hingegen der Arbeitgeber des 
Grofsbetriebs, der sich Scharen von Arbeitnehmern gegenübersieht, 
nicht mehr imstande ist, die nämliche Naturalvergütung zu beschaffen. 
Kommt es in solchen Grofßbetrieben vor, dafs der Arbeitgeber Wohnung 
oder auch nur Unterkunft als Naturalvergütung gewährt, so ist dies 
nicht die naturwüchsige, in der Konsumtionssphäre des Arbeitgebers 
liegende. Es ist vielmehr eine künstliche Veranstaltung, die entweder 
den Betrieb erst ermöglicht (z. B. Obdach für Ziegler, Eisenbahn- 
bauarbeiter) oder, indem sie gleich einer Wohlfahrtseinrichtung zur 
Heranziehung eines Arbeiterstammes bestimmt ist (S. 684 fg.), der 
Erhaltung des Betriebes dienen soll. Sieht man von den verhältnis- 
mäfig geringen Naturallöhnen ab, die in Bier, Cigarren u. dgl. ge- 
währt werden, so ergiebt sich in den Grofsbetrieben, aufser im See- 
schiffahrts- und im Gastwirtsgewerbe, die Naturallöhnung nicht leicht 
aus dem Betriebe selbst und kann sich daher hier schwerlich be- 
haupten. Und ihr Schwinden auf diesen Stufen wird ihren Fortbestand 
in den engeren Kreisen erschüttern. Jede Verbesserung, welche das 
Arbeitsverhältnis in den Augen der Arbeitnehmer des gleichen Berufes 
erfährt, wird ohne Rücksicht auf den Mafsstab des Betriebs zum 
Ideal der Berufsgenossen. Eine Brotfabrik z. B., welche Kost- und 
Logisgewährung abschafft, stärkt damit die Bäckergesellen der Klein- 
betriebe im Streben nach dieser Abschaffung. 
Selbst in der Landwirtschaft läfst sich das Zurückweichen der 
Natural- vor der Geldvergütung zum Teil auf das Vorbild der Industrie 
zurückführen, die mit der Landwirtschaft verbunden ist oder in der 
Nähe betrieben wird!. Aufserdem steht diese Entwicklung auch unter 
dem unmittelbaren Einflufs des Kapitalismus. Denn wo sich mit 
grofsem Grundbesitz grofße Betriebskapitale in einer Hand vereinigen, 
wo dadurch intensiverer Betrieb ermöglicht wird und wiederum be- 
ı Vgl. Grofsmann in Verhältnisse der Landarbeiter II, 487. Stieger 
Landarbeiterfrage S. 23. Fiedler, Arbeiterfrage auf dem Lande S. 104. 
Landarbeiter in den evang, Gebieten II, 123.
	        
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