Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

752 V.Abschn. Naturalvergütung. 7.Kap.: Vergleichung v. Geld-u, Naturalverg. 
trächtlichere Geldsummen zurückfliefßsen, findet es der Landwirt vorteil- 
hafter, den Boden und dessen Ertrag ganz in den Verwertungsprozefs 
einzubeziehen und den Arbeitern Geldlohn auszuteilen!. Solche Geld- 
löhnung wird auch durch den Mangel an ständigen Arbeitern be- 
günstigt, indem dieser zur Anstellung von Wanderarbeitern nötigt, 
denen als Saisonarbeitern weder Landnutzung noch andere auf ein 
kontinuierliches Arbeitsverhältnis angelegte Naturalvergütungen zu 
gewähren sind®. Endlich läfst sich wenigstens an der Dampfdresch- 
maschine der naturallohnfeindliche Charakter der Maschinerie auch 
für die Landwirtschaft erkennen?®. 
Wenn wir so auf verschiedenen Hauptgebieten des Arbeitsverhält- 
nisses ökonomische Ursachen der Verdrängung von Natural- durch 
Geldvergütung wirken sehen, so kann sich nur noch fragen, ob nicht 
auch Kräfte sich diesem Entwicklungsgang entgegensetzen, ihn hier 
und dort ausschließen, oder doch aufhalten. Und in der That wird 
die Naturalvergütung durch die Beschaffenheit mancher Arbeitsverhält- 
nisse geradezu begünstigt, so dafs sie daher kaum umgangen werden 
kann*, oder ihr Gegenstand ist dermalßen durch das Arbeitsver- 
hältnis gegeben, dafs die Naturalvergütung nur durch besondere Ver- 
anstaltung ausgeschlossen werden kann. Ferner erweist sich die 
Naturalvergütung unter Umständen dadurch als wirtschaftlich, dafs 
zie dem Arbeitnehmer zu ausgiebigerem und besserem Unterhalt und 
ı Weber in Verhältnisse der Landarbeiter III, 781 und in Brauns 
Archiv VII, 8. 9. 15. 19: „Die kapitalistische Unternehmung strebt ... aus 
Jem Naturallohnsystem heraus.“ Knapp in Schriften des Vereins für Social- 
oolitik 58, 15. 
? Weber in Brauns Archiv VII, 23. S. auch einen Bericht in Verhält- 
aisse der Landarbeiter IL, 461. 
8 Vgl. Grofsmann in Verhältnisse der Landarbeiter II, 461. 487. 489/90, 
Da der Maschinendrusch in kürzerer Zeit bewältigt wird, würden die Arbeit- 
nehmer am Ertragsanteil im Verhältnis zur Zeit einen höheren Lohn erhalten, 
als der Arbeitgeber angemessen findet. Ferner hält es schwer, den naturalen 
Drescherlohn beim Maschinen- so gleichmäfsig als beim Flegel- oder beim 
Göpeldrusch zu verteilen, weil die Maschine nur eine bestimmte Zahl von 
Menschen beschäftigen kann. — Ein besonderer Grund für das Abkommen 
des Roggenanteils ist die Ersetzung der Kundenmühlen durch die grofsen 
Handelsmühlen, welche sich mit so kleinen Mengen wie jene Anteile nicht 
befassen: a. a. O. S. 489. 
4 Das Wohnen der Bäckergesellen beim Meister hängt mit der Nacht- 
arbeit in der Bäckerei zusammen: die Technik der Bäckerei soll eine Pünkt- 
lichkeit des Arbeitsanfangs erfordern, die nur durch Hausangehörigkeit ver- 
2ürgt werde, Sociale Praxis IX, 985. X, 186.
	        
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