754 V.Abschn. Naturalvergütung. 7.Kap.: Vergleichung v: Geld-u. Naturalverg.
Vom Arbeitsverhältnis der Dienstboten in Stadt und Land kann
die Naturalvergütung ohne eingreifende Anderung der Sitten und
Abstreifung ökonomischer Überlebsel der Haushaltungen nicht getrennt
werden. Auch macht es die verhältnismäfsige Isoliertheit, nämlich
der Mangel an Koalition, diesen Arbeitnehmern vorerst nicht möglich,
die Forderung der Abschaffung des Naturallohnes mit Nachdruck
geltend zu machen.