Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

754 V.Abschn. Naturalvergütung. 7.Kap.: Vergleichung v: Geld-u. Naturalverg. 
Vom Arbeitsverhältnis der Dienstboten in Stadt und Land kann 
die Naturalvergütung ohne eingreifende Anderung der Sitten und 
Abstreifung ökonomischer Überlebsel der Haushaltungen nicht getrennt 
werden. Auch macht es die verhältnismäfsige Isoliertheit, nämlich 
der Mangel an Koalition, diesen Arbeitnehmern vorerst nicht möglich, 
die Forderung der Abschaffung des Naturallohnes mit Nachdruck 
geltend zu machen.
	        
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