Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

III. Form: Zweiseitigkeit, Kontrahenten, koalierte Mehrheiten. 765 
schaft ist nur die Voraussetzung für die Schliefsung eines Tarifvertrags 
durch diejenige Partei desselben, welche aus einer Mehrheit besteht. 
Ein Tarifvertrag ist demnach erst da gegeben, wo die Verein- 
barung über die Lohn- und Arbeitsbedingungen künftig zu schließen- 
der Arbeitsverträge von denjenigen Personen getroffen wird, welche 
in diesen Arheitsverträgen als Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander 
gegenüberstehen sollen*. Diese Personen, die Kontrahenten oder ur- 
sprünglichen Subjekte des Tarifvertrags, sind hiernächst ins Auge zu 
fassen. 
Bei den Urhebern des Tarifvertrags ist auf der Seite der Arbeit- 
geber eine Mannichfaltigkeit anzutreffen, welche auf der Arbeitnehmer- 
seite nicht möglich ist. Arbeitgeberseits kann nämlich von einem Ein- 
zelnen kontrahiert werden, oder von einer Mehrheit. Der Einzelne 
kann eine natürliche Person sein (z. B. ein Fabrikant), oder eine 
juristische (z. B. Aktiengesellschaft, Stadtgemeinde, Fiskus, man denke 
an Artillerie- oder Kisenbahnwerkstätten). Werden inhaltlich gleiche 
Propositionen mehreren Arbeitgebern einzeln gemacht und an- 
genommen *, oder gehen solche Propositionen von mehreren einzeln 
aus und finden die Annahme der nämlichen Arbeitnehmer, so liegt 
doch nicht ein Tarifvertrag mit einer Mehrheit von Arbeitgebern, 
sondern eine Mehrheit von (inhaltlich gleichen) Tarifverträgen vor, 
gemäfs der Mehrheit von Propositionen. Diese mehreren Tarifverträge 
können z. B. mittelst Kündigung zu verschiedenen Zeiten auf- 
gehoben werden, wovon bei einem Tarifvertrag natürlich nicht die 
Rede sein kann. Hingegen ein Tarifvertrag mit einer Mehrheit 
von Arbeitgebern kann nur dadurch zu Stande kommen, dafs den 
mehreren Arbeitgebern zusammen der nämliche, also nur ein Ver- 
tragsvorschlag gemacht und von ihnen angenommen wird, oder um- 
gekehrt. Dals hier eine Mehrheit auf einer Seite zusammen kontra- 
hiert, hindert nicht die Einheit des Tarifvertrags, wie doch auch, 
wenn Mehrere zusammen ein Haus kaufen, nur ein Kaufvertrag statt- 
findet. Dafs beidemal die Rechtswirkung des Thatbestandes sich auf 
Mehrere erstreckt, thut anerkanntermafsen der Einheit des Thatbestandes 
keinen Eintrag. Wenn nun mehrere Arbeitgeber zusammen einen 
ı Eine solche Vereinbarung der entgegengesetzten Parteien kann in 
einem vereinbarten Vertragsformular zum Ausdruck kommen, Beim Tarif- 
vertrag findet sie nicht diesen Ausdruck: S. 235. 286. 
% Vornehmlich aber nicht allein im Bäckergewerbe kommt es vor, dafs 
die Arbeitnehmer ihren Tarifvertrag den Arbeitgebern einzeln zur Annahme 
mitteilen. Beispiele in: Die Entwicklung des Verbandes der Bäcker (Ham- 
burg 1900}.
	        
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