Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

III. Regeln bei fehlender Begrenzung der Geltungsdauer. 793 
befristete Kündigung erfolgt, während es anderenfalls mit der gleichen 
Mafsgabe fortbesteht!: beides Fälle einseitiger Endbestimmung der 
Vertragszeit. 
Haben dagegen. die Urheber des Tarifvertrags in demselben keine 
Bestimmung über seine Geltungsdauer getroffen ?, so müssen folgende 
der Natur der Sache entnommene Regeln angewandt werden; sie 
sind nur Notbehelfe gegenüber mangelhaften Thatbeständen. Vor 
allem kann das bestehende Vertragsverhältnis durch einen auf seine 
Aufhebung gerichteten Vertrag (Aufhebungsvertrag), oder durch einen 
neuen, zur Ersetzung des bisherigen bestimmten Tarifvertrag beendigt 
werden. Nur ist zu verlangen, dafs in beiden Fällen alle Diejenigen 
sich am Abschluß des Vertrags (persönlich oder durch Vertreter) be- 
teiligen, welche vom bisherigen betroffen werden. Anderenfalls kann 
dieser Weg nicht zum Ziele führen (S. 781 ?). Namentlich kann denen, 
welche sich nicht beteiligt haben, der Wegfall des alten Vertrags- 
verhältnisses nicht entgegengehalten werden; der dadurch Begünstigte 
kann der Gunst nicht ohne eigenes’ Zuthun verlustig gehen. 
Ferner giebt es auch einige Gründe, aus denen ein durch Tarif- 
vertrag geschaffenes Verhältnis erlischt, ohne daß eine Parteiwillens- 
erklärung dieses Inhalts abgegeben wird. Wird ein Tarifvertrag ge- 
schlossen zur Regelung der Arbeitsverträge, welche behufs Vollführung 
einer gewissen Unternehmung zum Abschlufßs kommen werden, so wird 
der Tarifvertrag gegenstandslos und hinfällig, sobald mit Vollendung 
des Unternehmens der Anlals zur Wirksamkeit des Tarifvertrags weg- 
gefallen ist®. Wie der Gegenstand kann auch eine Partei des Tarif- 
vertraegs in Wegfall kommen. Der Tarifvertrag ist, wie wir annehmen 
1 z, B. Buchdruckertarif $ 42: „Vorstehender Tarif gilt auf die Dauer 
von 5 Jahren, d. h. vom 1. Januar 1902 bis 31. Dezember 1906. Wird der 
Tarif nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipals- 
oder 4 Gehilfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so verlängert 
er sich stets um ein Jahr.“ Ähnlich der Buchbindertarif (1900); Tarifvertrag 
der Weifsgerber in Berlin (Sociale Praxis IX, 130); der Maler in Lübeck 
/’Malerkalender 1902 S. 42); der Feilenhauer in Remscheid (Ziegler, Wesen 
and Wert kleinindustrieller Arbeit, Anlagen $S. 74), hier ist Kündigung auch 
für einzelne Preisbestimmungen vorgesehen. 
2 Eine für den Lohn getroffene bezieht sich im Zweifel auf den ganzen 
Tarifvertrag. 
* Ein solcher Tarifvertrag gehört nach dem Umfang seines räumlichen 
Geltungsbereichs in die nämliche Kategorie wie ein Werkstatt- oder ein 
Fabriktarif, Bei dieser Kategorie hängt die Begrenzung der zeitlichen mit 
der der räumlichen Geltung zusammen. Die Auflassung der Werkstatt oder 
Fabrik endigt jegliche Herrschaft des für die Arbeitsstätte geltenden Tarif- 
vertrags.
	        
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