Full text: Kritik des Gothaer Programms

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„gleiche Recht" etc., da dieselbe Sache in etwas anderer Form wieder 
kehrt. 
2. „In der heutigen Gesellschaft sind die Arbeitsmittel Mo 
nopol der Kapitalistenklasse; die hierdurch bedingte Abhängig 
keit der Arbeiterklasse ist die Ursache des Elends und der 
Knechtschaft in allen Formen.“ 
Der dem internationalen Statut entlehnte Satz ist in dieser „ver 
besserten" Ausgabe falsch. 
In der heutigen Gesellschaft sind die Arbeitsmittel Monopol der 
Grundeigentümer (das Monopol des Grundeigentums ist sogar Basis 
des Kapitalmonopols) und ■ der Kapitalisten. Das internationale Statut 
nennt im betreffenden Passus weder die eine noch die andere Klasse 
der Monopolisten. Es spricht vom ,,Monopol der Arbeitsmittel, d. h. 
der Lebensquellen". Der Zusatz: „Lebensquellen" zeigt hinreichend, 
daß der Grund und Boden in den Arbeitsmitteln einbegriffen ist. 
Die Verbesserung wurde angebracht, weil Lassalle, aus jetzt all 
gemein bekannten Gründen, nur die Kapitalistenklasse angriff, nicht 
die Grundeigentümer. In England ist der Kapitalist meistens nicht 
einmal der Eigentümer des Grund und Bodens, auf dem seine Fabrik 
steht. 
3. „Die Befreiung der Arbeit erfordert die Erhebung der 
Arbeitsmittel zu Gemeingut der Gesellschaft und die genossen 
schaftliche Regelung der Gesamtarbeit mit gerechter Verteilung 
des Arbeitsertrages." 
„Erhebung der Arbeitsmittel zum Gemeingut" soll wohl heißen 
ihre „Verwandlung in Gemeingut", doch dies nur nebenbei. 
Was ist „Arbeitsertrag"? Das Produkt der Arbeit oder sein Wert? 
Und im letzteren Fall der Gesamtwert des Produkts .oder nur der 
Wertteil, den die Arbeit dem Wert der aufgezehrten Produktions 
mittel neu zugesetzt hat? 
„Arbeitsertrag" ist eine lose Vorstellung, die Lassalle an die Stelle 
bestimmter ökonomischer Begriffe gesetzt hat. 
Was ist „gerechte Verteilung"? 
Behaupten die Bourgeois nicht, daß die heutige Verteilung „ge 
recht" ist? Und ist sie in der Tat nicht die einzige „gerechte" Ver 
teilung auf Grundlage der heutigen Produktionsweise? Werden die 
ökonomischen Verhältnisse durch Re^itsbegriffe geregelt oder ent 
springen nich* umgekehrt die Rechtsverhältnisse aus den ökonomi-
	        
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