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die gemeinschaftlichen Fonds), und zieht mit diesem Schein aus dem
gesellschaftlichen Vorrat von Konsumtionsmitteln so viel heraus, a!s
gleich viel Arbeit kostet. Dasselbe Quantum Arbeit, das er der Ge
sellschaft in einer Form gegeben hat, erhält er in der anderen zurück.
Es herrscht hier offenbar dasselbe Prinzip, das den Warenaus
tausch regelt, soweit er Austausch Gleichwertiger ist. Inhalt uni
Form sind verändert, weil unter den veränderten Umständen nie
mand etwas geben kann, außer seiner Arbeit, und weil anderersei's
nichts in das Eigentum der einzelnen übergehen kann, außer indi
viduellen Konsumtionsmitteln. Was aber die Verteilung der letzteren
unter die einzelnen Produzenten betrifft, herrscht dasselbe Prinzip
wie beim Austausch von Warenäquivalenten, es wird gleich viel
Arbeit in einer Form gegen gleich viel Arbeit in einer andern um
getauscht.
Das gleiche Recht ist hier daher immer noch dem Prinzip nach —
das bürgerliche Recht, obgleich Prinzip und Praxis sich nicht mehr
in den Haaren liegen, während der Austausch von Äquivalenten
beim Warenaustausch nur im Durchschnitt, nicht für den einzelnen
Fall existiert.
Trotz dieses Fortschrittes ist dieses gleiche Recht stets noch mit
einer bürgerlichen Schranke behaftet. Das Recht der Produzenten
ist ihren Arbeitslieferungen proportional; die Gleichheit besteht
darin, daß an gleichem Meßstab, der Arbeit, gemessen wird.
Der eine ist aber physisch oder geistig dem andern überlegen,
liefert also in derselben Zeit mehr Arbeit oder kann während mehr
Zeit arbeiten; und die Arbeit, um als Maß zu dienen, muß der Aus
dehnung oder der Intensität nach bestimmt werden, sonst hörte sie
auf, Maßstab zu sein. Dies gleiche Recht ist ungleiches Recht für
ungleiche Arbeit. Es erkennt keine Klassenunterschiede an, weil
jeder nur Arbeiter ist wie der andre; aber es erkennt stillschweigend
die ungleiche individuelle Begabung und daher Leistungsfähigkeit
als natürliche Privilegien an. Es ist daher ein Recht der Ungleichheit,
seinem Inhalt nach, wie alles Recht. Das Recht kann seiner Natur
nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn; aber die
ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschiedene Individuen,
wenn sie nicht ungleiche wären) sind nur an gleichem Maßstab meß
bar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie
nur von einer bestimmten Seite faßt, z. B. im gegebenen Fall sie nur
als Arbeiter betrachtet; und weiter nichts in ihnen sieht, von allem