Die Entscheidung.
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von Brandenburg, Verwahrung gegen eine solche Abfassung des/
Abschiedes ein.“
Auch für den Kaiser war der Entwurf in dieser Form
unannehmbar. Immerhin verging eine volle Woche, ehe er den
Ständen seinen Gegenentwurf vorlegte.“ Die darin vorgenom—
menen Änderungen betrafen einmal die auf das Konzil bezüg⸗
lichen Abschnitte; sie waren teils formaler, teils auch sachlicher
Natur. Einige die Protestierenden verletzenden Sätze waren
milder gefaßt worden.“ Die Hauptänderungen bezogen sich
aber auf folgende Punkte: der Kaiser hatte sich zwar bereit er—
klärt, beim Papste auf ein Konzil hinzuwirken, die Forderung
der Stände aber, bei einem Mißerfolge aus eigener Machtvoll—
kommenheit ein allgemeines Konzil oder wenigstens eine Natio—
nalversammlung einzuberufen, fehlte in dem kaiserlichen Ab⸗
schied; statt dessen verpflichtete er sich, in diesem Falle einen
neuen Reichstag auszuschreiben, der dann über die weiter zu
ergreifenden Schritte beschließen sollte. Ein Zeitpunkt, bis zu
welchem dieser Reichstag zusammentreten sollte, war nicht an—
Am 10. Juli 15832 protestierten Frankfurt und Augsburg; am
11. Juli die Städte Straßburg, Nürnberg, Umm und Memmingen. Nürn⸗
berg zugleich im Namen von Weißenburg i. N., Windsheim, Heilbronn,
Kempten, Hall und Nordhausen; Ulm im Namen von Konstanz, Reutlingen,
Eßlingen, Biberach, Lindau und Iiny. Siehe Beilagen XXVIIIu. XXIX. —
Merkwürdigerweise befindet sich weder in den Wiener Archiven noch im S.⸗A.
Marburg die Protestation der Fursten. Daß diese schon damals protestiert
haben werden, halte ich für zweifellos; das scheint mir auch aus dem Brief
des Kölners Elbe an von Siegen vom 18. Juli 1532 (im St.⸗A. Köln) her⸗
vo rzugehen.
Elbe an von Siegen vom 18. Juli 1532 im St.⸗A. Köln.
So hatte der Entwurf z. B. den Satz enthalten „dann das ain ge⸗
main christlich concilium durch bäbstlich heiligkeit fürgenommen und ausge⸗
schrieben wurde, wie dann vor zeiten vill geringern zwispalten auch nit anders
hat geholfen werden mögen“. Das wurde geändert in „... ausgeschrieben
würde damit solich zwiespaltung unser heiligen christlichen glaubens widerumb
zu guter ainigkeit und gleichmäßigem verstand gebracht werden möcht“.
Westermann, Die Türkenhilfe 1682.
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