162 Die Verhandlungen über die Turkenhilfe in Regensburg 1532.
gegeben. War hier eine wirkliche Anderung vorgenommen
worden, so wurden zwei andere Punkte einfach mit Stillschweigen
ubergangen; es war die oben angeführte Stelle über die Er—
neuerung des Augsburger Abschieds und die Bestimmung, daß
niemand, auch der Kaiser nicht, in die Prozesse und Urteilsvoll⸗
streckungen des Kammergerichts eingreifen dürfe.
Noch einmal versuchten die Stände daraufhin, ihre Auf⸗
fassung zu retten. Am 21. Juli beschwerten sich die wenigen
noch in Regensburg zurückgebliebenen Geschäftsträger, daß die
kaiserliche Fassung des Abschieds sich nicht mit der von den
Ständen vorgelegten decke: sie baten daher, in dem Abschied
ausdrücklich zu bemerken, daß „dasselbig concilium zum fürder⸗
lichsten ausgeschrieben“, sowie daß die Stellen über den Frieden
— d. h. also die Ausführung des Augsburger Abschieds —
und über die Exekution des Kammergerichts wieder aufgenommen
würden.“
Aber umsonst, der Kaiser ließ sich jetzt, wo fast keiner der
Fürsten mehr persönlich anwesend war, nichts mehr abringen.
Der Abschied wurde in der kaiserlichen Fassung am 27. Juli
offentlich verlesen und die Stände in Gnaden in die Heimat
entlassen.?
Siehe Beilage XXX.
2Der Wortlaut des Abschieds, der sich mit dem geschriebenen Exemplar
des E.⸗K..⸗A. Wien deckt, in Lünig, II, S. 591ff. — Es möge hier er⸗
wähnt werden, daß die Wahlfrage während des ganzen Reichstages in den
Sitzungen überhaupt nicht aufgerollt wurde. Hinter den Kulissen suchte der
Kaiser Bayern für König Ferdinand zu gewinnen, doch vergeblich. Herzog
Withelm verhielt sich bei seiner Zusammenkunft mit dem Kaiser in Abbach
am 8. Juli 1532 völlig ablehnend. Nach dem offiziellen Schluß des Reichs-
lags am Samstag nach Jakobi (27. Juli) behielt der Kaiser die Botschaften
noch bei sich, und ließ ihnen eröffnen, daß sie daheim für die Anerkennung
Ferdinands als römischen König und kaiserlichen Stellvertreter wirken möchten
im E.⸗K.⸗A. Wien).