Full text: Kurzgefasstes Lehrbuch der gerichtlichen Psychiatrie für Mediziner und Juristen

Vorwort. 
Das vorliegende Lehrbuch ist aus eigenen Vorlesungen über das 
Gebiet der gerichtlichen Psychiatrie hervorgegangen, welche für Medizin- 
Studierende, Ärzte und Juristen zu verschiedenen Zeiten gehalten worden 
sind. Leitender Gesichtspunkt war bei seiner Abfassung die Forderung 
nach möglichster Übersichtlichkeit und Kürze ohne Beeinträchtigung des 
Verständnisses oder Auslassung des für den Praktiker Notwendigen. 
Grundsätzlich ist daher jeder überflüssig erscheinende Ballast vermieden 
worden. Die Zahl der Beispiele ist eingeschränkt und nur ein Teil von 
ihnen ist ohne Kürzungen gebracht worden, um dem Anfänger Muster 
zu bieten. Die meisten Fälle betreffen eigene Begutachtungen, doch 
sind einzelne besonders charakteristische Beispiele den Krankenakten 
der Frankfurter Psychiatrischen Klinik entnommen worden mit Geneh- 
migung von Herrn Geh.-Rat Prof. Sioli, dem ich auch. an dieser Stelle 
meinen Dank sage. 
; Ferner musste im Interesse der Raumersparnis auf eine erschöpfende 
Literaturübersicht, auf die Verwertung fremder Kasuistik und auf die 
Wiedergabe abweichender Anschauungen anderer Autoren grundsätzlich 
verzichtet werden. Die im Schlussverzeichnisse zusammengestellten 
Arbeiten, auf welche im Texte nur mit Ziffern hinverwiesen wird, dürften 
aber dem Leser zur weiteren Orientierung über ihn besonders interessierende 
Fragen zunächst genügen. 
Für die gesamte Anordnung des Stoffes war die Überlegung mass- 
gebend, dass es in foro stets in erster Linie darauf ankommt, über- 
haupt festzustellen, ob geistige Störung vorliegt. Demgemäss enthält 
der 2. Hauptteil eine ausführlichere Beschreibung der möglichen Zu- 
standsbilder und Würdigung ihrer gerichtsärztlichen Bedeutung, während 
der 3. Hauptteil sich auf eine mehr gedrängte Darstellung der klinischen 
Verlaufsformen psychischer Erkrankungen beschränkt. 
Neben den ausgezeichneten grossen Handbüchern der gerichtlichen 
Psychiatrie, welche wir hente bereits besitzen, und die hier im Literatur- 
verzeichnisse durch besonderen Druck hervorgehoben sind, darf vielleicht 
auch dieses bescheidenere kurzgefasste Lehrbuch sich brauchbar erweisen 
Frankfurt a. M., 30. August 1919. 
Raecke.
	        
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