Schwachsinn.
Für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit einschliesslich
Testierfähigkeit sind in Fällen erworbener Demenz die jedesmaligen zeıt-
lichen Verhältnisse genau zu berücksichtigen, weil hier mit weitgehenden
Schwankungen des Krankheitsgrades und vorübergehenden Remissionen,
zumal im Beginne, gerechnet werden muss. Ebenso ist bei der Frage
einer Ehescheidung wegen Geisteskrankheit die Möglichkeit derartiger
Besserungen zu erwägen.
Bei der amnestischen Form der alkoholischen Demenz, der so-
genannten Korsakowschen Psychose, ist zu bedenken, dass hier fehlende
Erinnerung für einen früheren Termin erst durch die nachträglichen
Erinnerungsausfälle bedingt sein mag und dann nichts für den Geistes-
zustand bei Abschluss eines damaligen Geschäftes bedeutet.
Lit. Nr. 12, 18, 21, 43,68, 71, 75, 52, 908, 125; 128; 139, 150,
198, 213, 235, 238, 303, 311, 330, 348.
Beispiel 25.
(Notzuchtsversuch bei Imbezillität. Unzurechnungsfähig.)
Der 20jährige Taglöhner Wilhelm H., der schon dreimal wegen Sittlichkeits-
verbrechens vorbestraft ist, hat sogleich nach der Entlassung aus dem Gefängnisse
ein 11jähriges Schulmädchen niedergeworfen, sich auf dasselbe gekniet und ihm mit
dem Gliede in den Haaren umhergewühlt bis zum Samenergusse.
Nach Mitteilung des Lehrers gilt H. im Orte als nicht normal, er war ein
sehr schlechter Schüler, von geringer Begabung, fiel von frühster Jugend an durch
Zurückbleiben in der geistigen Kntwickelung auf, Laut Feststellung der Polizei
waren beide Eltern und 6 Brüder geistig beschränkt. Kin Bruder des Vaters starb
an Epilepsie, ein weiterer Bruder hatte 2 taubstumme Söhne. In der Lehre leistete
H. nichts, entlief zweimal. Als Taglöhner war er verlogen und unzuverlässig, diente
dem Spott zur Zielscheibe. Die Vorstrafen erhielt er, weil er mit 15 und 17 Jahren
sich an kleinen Mädchen vergriff und eine 56jährige Frau zu vergewaltigen ver-
suchte. Ärztliche Begutachtung hatte damals nicht stattgefunden.
Auffallend kleiner Schädel. Schmaler Gaumen. HLebhafte Reflexe. Sehr
geringe Kenntnisse, hochgradige Urteilsschwäche. Jedes zielbewusste Handeln fehlt.
Widersetzt sich einsichtslos der ärztlichen Untersuchung, neckt seine Umgebung: in
kindischer Weise, zerstört Sachen. Keine Anhänglichkeit an die Eltern. Weder
Scham noch Reue, Schon bei den früheren Strafverbüssungen war er durch sein
unverständiges Betragen, seine Widersetzlichkeit und triebartiges Onanieren auf-
gefallen.
Im Gutachten ward ausgeführt, dass H. an angeborenem hochgradigen Schwach-
sinn (Imbezillität) mit triebhaften Handlungen leide und als dauernd unzurechnungs-
fähig und gemeingefährlich anzusehen sei. Darauf erfolgte Freisprechung vom
Schwurgericht.
Beispiel 26,
(Falsche Anzeigen, Beleidigung und Bedrohung hei Paralyse. Unzu-
rechnungsfähig).
38 jähriger Ingenieur F. F. hat gegen seine frühere Braut Luise S. auf Heraus-
gabe von Geschenken geklagt und sie wegen Betrugs und Diebstahls angezeigt: Sie
habe ihr Verlöbnis nur benutzt, um ihm in den letzten 4 Jahren 15000 Mark abzu-
nehmen, und dann abyebrochen. Er verlange Schadenersatz!
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