Beispiel für Simulation. 37
Frage komme; sondern höchstens eine Hafterkrankung, und dass er
dann unnütz seine Zeit verliere, gab er die Sinnestäuschungen und Wahn-
ideen ganz auf, räumte ein, dass seine früheren Erzählungen vielleicht auf „Träumen“
beruht hätten. Betrug sich nun dauernd geordnet und antwortete auch wieder bei
den Vernehmungen sachgemäss. Die körperliche Untersuchung ergab keine Ab-
weichungen,
Im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass eine chronische Geisteskrank-
heit, die auch zur Zeit der Strafhandlungen vorgelegen hätte, sicherlich nicht in
Betracht komme. Die Verlogenheit des Menschen, wie sie sich in seiner Darstellung
seines Verhältnisses zu dem von ihm verführten und ins Unglück gestürzten Mädchens
äussere, lasse gewiss sehr an die Möglichkeit bewusster Simulation oder wenigstens
Übertreibung denken. Doch sei erfahrungsgemäss bei solchen psychopathischen Ver-
brechernaturen auch mit dem tatsächlichen Auftreten flüchtiger degenerativer Wahn-
bildung in der Haft zu rechnen, Nicht immer seien es echte Sinnestäuschungen, die
da eine Rolle spielten. Auch lebhafte Träume und flüchtige wahnhafte Einfälle
würden beobachtet, die gelegentlich zu phantastischer Ausdeutung und Weiterver-
arbeitung führen könnten, Die von H. geklagten nervösen Beschwerden, die nicht
selten in der Haft sich geltend machten, dürften teilweise als Grundlage seiner
Empfindung der Schlange im Kopfe usw. dienen, Da unter der psychischen Behand-
lung alle Erscheinungen rasch zurückgetreten seien, so liege kein Grund vor, die
Haft- und Verhasdlungsfähigkeit mehr anzuzweifeln. Der $ 51 St.G.B. sei auf
keinen Fall anwendbar.
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